Aufgrund des Lebensnalters Ihres Sohnes(27) nehme ich an,dass er
sein Informatikstudium im fortgeschrittenen Stadium aufgegeben
hat.
Ferner wurde die Immatrikulationsbescheinigung trotz Aufforderung
nicht vorgelegt.
Hiervon ausgehend,besteht grundsätzlich keine weitere Zahlungsver
pflichtung(344,--€).
Anders wäre es,wenn der Studiumabbruch unverschuldet gewesen wäre
(z.B. infolge einer Krankheit,welche sich auf eine entsprechende spätere Berufstätigkeit als Informatiker beeinträchtigend auswirken würde).
Sie haben von dem Studiumabbruch über Dritte erfahren.
Sie sollten den Sohn deshalb bitte nochmals per Mail wie folgt anschreiben:
"Ich fordere Dich letztmalig auf ,mir bis spätestens
zum.....
die nachfolgenden Unterlagen zu übersenden :
1.aktuelle Immatrikulatonsbescheinigung(betreffend Dein
Informatikstudium)
2.Nachweise,dass Du die jeweiligen Abschlüsse(z.B.Scheine,
Zwischenprüfung u.ä.) mit Erfolg absolviert hast.
Ich weise Dich darauf hin,dass insoweit ein Auskunftsanspruch
meinerseits besteht.
Nach erfolglosem Fristablauf werde ich meine laufende
Unterhaltszahlung einstellen."
Diese Vorgehensweise eröffnet Ihnen die Möglichkeit,direkt mit
dem Sohn abzuklären,wie es um sein Studium aussieht bzw.etwaige
nähere Umstände zu erfahren,die für die abschließende Beurteilung
Ihre Unterhaltsfrage eventuell von zusätzlicher Bedeutung sein
können.(s.o.)
Kommt keine fristgemäße Antwort Ihres Sohnes,so würde ich dann die laufende Zahlung einstellen.
Das Lebensalter Ihres Sohnes(27) allein ist,wie Sie dem Vorstehenden
entnehmen können,für die Beurteilung der Unterhaltsfrage nicht
auseichend.Auch Studierende,die unverschuldet über das 27.Lebensjahr hinaus ihr Studium betreiben,haben weiterhin
Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.
Sofern der Unterhalt unter Beachtung des oben Mitgeteilten nicht
mehr gezahlt wird,wird Ihr Sohn hierdurch zum Eigenerwerb (= Arbeit)wirtschaftlich gezwungen.
Zum Abschluss einer Ausbildung kann er nicht gezwungen werden.
Sie können mich zukünftig auch unter meiner nachfolgenden
Mail-Anschrift erreichen:
dorotheemertens@gmx.de
mit freundlichem Gruß
D.Mertens Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Mertens,
ich habe mich an Ihrer Anwort orientiert und meinen Sohn aufgefordert, die entsprechenden Unterlagen sowie die IB zuzusenden. Zwar hat er mir sofort geantwortet und mir dieser Tage die IB einer Gießener Uni geschickt. Demnach ist er in ´social science´ eingeschrieben. Auf mein Verlangen über die Unterlagen seines Informatikstudiums ist er überhaupt nicht eingegangen, auch nicht auf meine Einladung zur Erörterung der Angelegenheit.
Ich habe ihm meine Enttäuschung mitgeteilt und auch, dass ich die
Unterhaltszahlungen einstellen werde, zumindest bis ich anwaltlichen Rat eingeholt habe.
Er antwortete darauf, er würde dasselbe tun um die Unterhaltshöhe zukünftig anzupassen.
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich Ihnen ein Mandat erteilen?
Mit freundlichen Grüßen
sehr geehrter Herr Fragesteller,
auf Ihre weitere Anfrage antworte ich wie folgt:
ich meine ,eine Mandatserteilung ist nunmehr angezeigt.
Gern bin ich zu einer entsprechenden Tätigkeit bereit.
Bitte,überlassen Sie mir(sofern Sie ein Mandat durch mich wünschen) Ihr Schreiben an den Sohn.
Gibt es evtl.Rechtsschutz,um die durch eine Mandatierung
entstehenden weiteren Kosten abzudecken?
Für diesen Fall bitte ich im Mandantsfall weiter um die
entsprechenden Daten(= welcher RS-Versicherung,Policennummer).
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin