Ungefragte Veröffentlichung von Usenet-Beiträgen im Web

15. März 2007 20:34 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in den vergangegen Jahren ca. 20 Beiträge im Usenet verfasst. Dabei habe ich meinen vollen Namen und E-Mail-Adresse verwendet. Inzwischen tauchen die Beiträge im Web, z.B. bei Google Groups auf und sind mit Suchmaschinen zu finden.

Ich habe kein Interesse, dass jemand durch Eingabe meines Namens in eine Suchmaschine eine Vielzahl meiner (privaten) Interessen aufgelistet bekommt. Als ich die Beiträge verfasste, war mir diese Gefahr nicht bewusst bzw. nicht vorhanden, eine zentrale Suchfunktion existiert im Usenet nicht.

Auf den Seiten, auf denen die Beiträge veröffentlicht werden, befindet sich oft Werbung, d.h. die Betreiber verdienen mit meinen Beiträgen auch noch Geld.

Ich habe die Betreiber der Seiten nun schriftlich angeschieben (per Einschreiben) und sie mit Fristsetzung aufgefordert, die Beiträge zu entfernen. Leider haben sie nicht reagiert.

Nun meine Fragen:

Welches Recht habe ich gegenübern den Seitenbetreibern, die Beiträge entfernen zu lassen?
Wie setze ich dieses möglichst effektiv, d.h. preisgünstig und mit möglichst wenig Aufwand, durch?

Beantworten Sie meine Fragen nur, wenn sie den Unterschied zwischen dem Usenet und dem Web kennen, sowie meine Chancen realistisch einschätzen können.

Mit freundlichen Grüßen
16. März 2007 | 01:43

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail: Dolscius@recht-und-recht.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

1. Usenet

Sofern der Server, über den Ihre Beiträge verbreitet wurden und werden in Deutschland steht, gilt deutsches Recht.
Grundsätzlich sind Sie der Urheber der Artikel. Allerdings ist fraglich, ob es sich bei den Artikeln um ein schöpferisches WErk i.S. des Urheberrechts handelt. Im Folgenden soll jedoch davon ausgegangen werden.
Als Urheber haben Sie das Recht, über die Veröffentlichung und die Nutzung der Artikel zu bestimmen. Somit haben Sie auch das Recht, dritte Personen aufzufordern, die Nutzung und Verbreitung der Artikel zu unterlassen.
Im Usenet erfolgt die Löschung, wie Ihnen sicher bekannt ist, über einen Cancel oder, bei mehreren Artikeln, über einen NoCem. Durch die denzentrale Struktur des Usenet ist es jedoch jedem Administrator eines Newsservers selbst überlassen, ob er dem Cancel bzw. dem NoCem folgt oder nicht. Im Zweifel hätten Sie also das Problem, dass Sie zwar Urheber der Artikel wären, gleichwohl aber gegen jeden einzelnen Administrator eines Newsservers vorgehen müssten. Außerdem könnten die Artikel immer wieder auftauchen, wenn der Artikel zuvor von einer dritten Person zum offline lesen heruntergeladen wurde. Theoretisch ist also die Löschung der Artikel denkbar, faktisch wird sie sich aber wohl schwer umsetzen lassen.

2. Web

Wie auch im Usenet haben Sie als Urheber die Rechte an Ihren Artikeln. Auch hier können Sie bestimmen, was mit den Artikeln geschehen soll, bzw. wer sie verwenden darf.

Das Mittel, um gegen unbefugte Verwender vorzugehen, ist das Urhebergesetz. Sie müssten also zu einem Anwalt gehen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Dieser Kollege müssten dann prüfen, ob Ihnen die Rechte tatsächlich und eindeutig zustehen. Dies könnte sich z.B. durch das Einstellen der Artikel geändert haben. Je nachdem, wie die Regeln des Newsservers waren, über den Sie die Artikel eingestellt haben, wäre es denkbar, dass Sie sich damit einverstanden erklärt haben, dass die Artikel weiterverbreitet werden.
Einmal vorausgesetzt, Ihnen stünden alle Rechte noch zu, müssten Sie jeden einzelnen Verwender der Artikel mit Fristsetzung auffordern, die Verwendung zu unterlassen. Dies haben Sie ja schon selbst getan. Anschließend müssten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einsetzen, sprich die einstweilige Verfügung (wobei es hier an der Dringlichkeit scheitern dürfte) und die Klage auf Unterlassen. Eine einfachere Möglichkeit gibt es rechtlich nicht. Da ein Anwalt hierfür Geld verlangen wird, müssten Sie für sich eine Kosten-Nutzen-Kalkulation durchführen und sich fragen, ob es den Aufwand lohnt.
Der Aufwand wird groß sein, die Kosten nicht gerade niedrig und ob es am Ende effektiv sein wird, darf zumindest bezweifelt werden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit gegen Windmühlen kämpfen würden. Ich kann Ihre Verärgerung durchaus verstehen. Aber eine rechtlich effektive Lösung sehe ich in diesem Fall nicht.

Ich würde daher vorschlagen, bzgl. des Usenet den Weg über die NoCems zu gehen und sich mit den Artikeln im Web abzufinden.

Auch wenn die Antwort für Sie unbefriedigend sein wird, hoffe ich, dass ich Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(137)

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