Unfall im Taxi

12. Juli 2015 15:56 |
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Verkehrsrecht


Zusammenfassung

Müssen sich Fahrgäste in einem Taxi anschnallen und wer haftet bei einem Schaden?

muss ich bei nichtanschnallen Schaden am am Taxi zahlen?
Bin mit Freunden unterwegs gewesen und haben gut Alkohol getrunken! Haben uns dann dazu entschlossen mit einem Großraumtaxi nach Hause zu fahren! Durch meinen leider Betrunkenem Zustand habe ich das anschnallen vergessen! Uns hüpfte dann ein reh vors Auto und der Fahrer musste ne Vollbremsung machen ( das reh haben wir nicht erwischt)und ich bin durch das Taxi geflogen zum Fahrer! Nun ist am Schalthebel was abgebrochen und ich soll für den Schaden aufkommen! Grundsätzlich ist es meine Schuld klar! Aber hätte er mich auf Grund meines Zustandes nicht dazu auffordern müssen mich anzuschnallen und ist daher für den Schaden verantwortlich? Die anderen waren auch nicht angeschnallt hatten aber einen Sitz vor sich der sie aufgefangen hat
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die StVO regelt im § 21 die Nutzung der Sicherheitsgurte wie folgt

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Eine ausdrückliche Vorschrift, wonach der Fahrer das Anschnallen kontrollieren muss, auch als Taxifahrer, gibt es zwar zunächst nicht. Auch besteht keine besondere Obhutspflicht für leicht angetrunkene Fahrgäste, höchstens für obhutspflichtige Personen, Behinderte, Geistesunfähige o.ä.

Allerdings regelt § 23 auch folgendes: "Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden"

(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Danach hätte der Fahrer das Anschnallen kontrollieren müssen und bei nicht angeschnalltenFahrgästen die fahrt verweigern können.

Für die zivilrechtliche Haftung sehe ich hier ein Mitverschulden beider ; also der unangeschnallten Person und des Fahrers, so dass ich zu einer Haftungsquote von 50 % kommen würde ( § 254 BGB) .


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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