Sehr geehrte Frau Fragenstellerin,
Ihre Frage möchte ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Anfrage verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können von dem Auftrag selbstverständlich, wenn er erteilt wurde, zurücktreten.
Gem. §§ 415 HGB, 346 ff BGB kann dann das Unternehmen ein Drittel des vereinbarten Preises verlangen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie diese im Nachgang gerne kostenfrei stellen. Übermitteln Sie mir dann bitte den zwischen Ihnen und dem Unternehmen geführten Schriftverkehr.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Frage möchte ich Ihnen auf Grundlage Ihrer Anfrage verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können von dem Auftrag selbstverständlich, wenn er erteilt wurde, zurücktreten.
Gem. §§ 415 HGB, 346 ff BGB kann dann das Unternehmen ein Drittel des vereinbarten Preises verlangen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so können Sie diese im Nachgang gerne kostenfrei stellen. Übermitteln Sie mir dann bitte den zwischen Ihnen und dem Unternehmen geführten Schriftverkehr.
Mit freundlichen Grüßen