3. Februar 2006
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08:43
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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vielen Dankfür Ihre Antwort, die ich wie folgt beantworten darf:
GbR und GmbH stellen jweis zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Rechtspersönlichkeiten dar. Die jeweiligen Haftungstabestände in Bezug auf die Verbindlichkeiten, zu denen auch Steuern gehören, sind Ihnen ausweislich Ihrer Angaben bekannt.
Da der Immbilienfonds durch die GbR betrieben wird bzw. wurde, sind in erster Linie die Gesellschafter der GbR für die Verbindlichkeiten aus dem Fonds verantwortlich. Der Fond ist also lediglich auf die GbR bezogen. Wenn nunmehr eine GmbH &Co KG gegründet wird, mit dem Zweck den Fond über die GmbH laufen zu lassen, ergeben sich neben den Gründungsformalitäten und der Übergangsphase weitere Problembereiche. Eine saubere Lösung könnte nur dann erreicht werden, wenn die GbR-Gesellschafteraus dem Fond aussteigen und dann die GmbH mit der KG und deren Kommanditisten den Fond übernimmt.
Bis zu dieser Übernahme, zu deren Einverständnis u.a. die Zustimmung aller Gesellschafter u.U. auch die der Anteilseigner erforderlich ist, besteht eine Haftung der Gesellschafter der GbR. Darüberhinaus wird auch immer eine Haftung für die Zeit des Bestehens der GbR verbleiben, d.h. es können auch noch mehrere Jahre später Steuernachforderungen bzw. Verlustzuweisungen aus der GbR den ehemaligen Gesellschaftern drohen. Ab der Zeit der Gründung und Übernahme würde dann die doppelte Haftungsbeschränkung eintreten, wobei diese wiederum zumindest bei der GmbH hinsichtlich der Zahlungspflicht bei Steuern eingeschränkt ist.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwirt geholfen zu haben und stehe gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Christian Joachim