Umsatzgrenze Kleinunternehmer im 2. Jahr

18. März 2012 21:03 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


21:30
Sehr geehrter Anwalt,
mich beschäftigt folgende Frage.
Ich bin Kleinunternehmer im 2. Geschäftsjahr. Mein Umsatz im letzten Jahr betrug unter 17.500 Euro, sodass ich auch dieses Jahr von der umsatzsteuerfreien Kleinunternehmerregelung des §19 UStG profitiere.
Da ich die 50.000 Euro Umsatz gern voll ausnutzen möchte, würde ich gern wissen, ob ich tatsächlich 50.000 Euro einnehmen kann, oder ob ich bei ca. 40.500 Euro aufhören muss, da ja die Grenze von 50.000 Euro im Wortlaut des Gesetzes inklusive Umsatzsteuer heißt?
Da ich ja keine Umsatzsteuer zahle, müsste ich ja auch 50.000 Euro einnehmen dürfen, oder?
18. März 2012 | 21:24

Antwort

von


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Kurfürstendamm 167-168
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Es handelt sich um 50.000 € Umsatz einschließlich Umsatzsteuer. Wenn keine USt wegen Anwendung des § 19 UStG angefallen ist, dann ist die Summe 50.000 €.

Sie haben aber was falsch verstanden: unwichtig ist, ob Sie im laufenden Jahr diese Grenze tatsächlich überschreiten, sondern es muss eine Prognose *am Anfang des Jahres* erstellt werden, ob Sie die Grenze wahrscheinlich überschreiten werden. Ob dies tatsächlich erfolgt, ist ohne Belang.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 18. März 2012 | 21:28

Herzlichen Dank für die Antwort,
ja, ich weiß, dass ich diese Grenze überschreiten könnte. Allerdings möchte ich dies nicht, um sicherzugehen. Ich falle nächstes Jahr dann eh in die Regelbesteuerung.
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. März 2012 | 21:30

Ok

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