18. März 2012
|
21:24
Antwort
vonRechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
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10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich um 50.000 € Umsatz einschließlich Umsatzsteuer. Wenn keine USt wegen Anwendung des § 19 UStG angefallen ist, dann ist die Summe 50.000 €.
Sie haben aber was falsch verstanden: unwichtig ist, ob Sie im laufenden Jahr diese Grenze tatsächlich überschreiten, sondern es muss eine Prognose *am Anfang des Jahres* erstellt werden, ob Sie die Grenze wahrscheinlich überschreiten werden. Ob dies tatsächlich erfolgt, ist ohne Belang.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
18. März 2012 | 21:28
Herzlichen Dank für die Antwort,
ja, ich weiß, dass ich diese Grenze überschreiten könnte. Allerdings möchte ich dies nicht, um sicherzugehen. Ich falle nächstes Jahr dann eh in die Regelbesteuerung.
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. März 2012 | 21:30
Ok