Umgangsregelung - verhindern ohne den Antrag zurückzunehmen?

17. März 2006 15:06 |
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Familienrecht


Habe mit Exfreundin gemeinsames Sorgerecht über 5 jährige Tochter, die bei ihr wohnt. Haben gerichtlich protokollierte Umgangsvereinbarung (jedes 2. wochenende bei mir). Möchte dies aendern lassen in jedes Wochenende abwechselnd SA/SO. Habe hierzu Antrag bei Gericht eingereicht. Nun möchte der Amtsrichter meine Tochter vorladen lassen; meine Meindung zu der Kenntnis von Kindern hierzu spare ich mir an dieser Stelle. Kann ich dies verhindern ohne den Antrag zurück zu nehmen und wie ?
Falls sich diese sinnlose Vorladung einer 5jährigen durch so ein Amtsgericht nicht getrennt abwenden lässt, bin ich natürlich i.S.d. Kindeswohl meinen Antrag zurück zuziehen.
Sehr geehrter Rechtssuchender,

der Richter hat in einem Umgangsrechtsverfahren von Amts wegen zu prüfen, welche REgelung dem Kindeswohl entspricht. Hierzu kann er das Kind anhören. Dies ist absolut üblich und kann auch von Ihnen nicht verhindert werden.
Natürlich ist es dann eine frage der Beweiswürdigung, wie die Aussage des Kindes zu werten ist. (Beeinflussung von dritten Personen usw.) Je älter das Kind ist, umso gewichtiger ist seine eigene Meinung zu werten.
Ob Sie aus diesem Grunde Ihren Antrag zurückziehen, sollten Sie in Ruhe überdenken, da es für Ihre Tochter ja auch gut sein kann, wenn der Umgang mit IHnen jede Woche stattfindet. Dies ist gerade bei kleineren Kindern oft angebracht.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben. Für eine Interessenvertretung stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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