Umgangskontakt
15. April 2007 22:59
|
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Familienrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Mein Enkelsohn hat seit seiner Einschulung versucht, seinen Vater zur Kontaktaufnahme zu bewegen. Der Kindesvater hat sich dem verweigert. 2001 erkrankte die Kindesmutter, meine Tochter, an einer lebensbedrohenden Erkrankung, die letztendlich zwei Jahre später zu deren Tod führte. Ein halbes Jahr vor diesem traumatischen Erlebnis hat mein Enkelsohn sich vor dem hiesigen AG eine Ausurteilung gegen seinen Vater"erzwungen". Gemäß Ausurteilung ist der Kindesvater verpflichtet, seinen Sohn alle zwei Monate (am 1.Samstag) an unserem Wohnort ( Enkelsohn lebt bei mir )zu treffen.
Der ausurteilende Richter hat bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld von 1.000 € festgesetzt. Der Kindesvater hat sich nach der Ausurteilung dann zweimal zu den anstehenden Terminen eingefunden, dann starb die Kindesmutter (Oktober 2003) und seitdem entzieht sich der Kindesvater! Auffordernde Schreiben von uns, sich dem Umgangskontakt gemäß der Ausurteilung zu stellen, wurden und werden nicht beantwortet. Ich habe den Amtsvormund meines Enkels aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass dem Kind bzw. nunmehr Heranwachsendem zu seinem Recht verholfen wird. Umgangskontakt mit dem Elternteil ist m.E.nach eine Pflichtrecht für die Person, die Umgang zu halten hat.Seitdem der Kindesvater sich dem Konatkt verweigert, also ab November 2003, fordern wir in schöner Regelmäßigkeit alle zwei Monate den Amtsvormund auf,tätig zu werden. OHNE JEGLICHEN ERFOLG! Es gibt lediglich eine E-Mail aus dem April 2006 (!), also bereits drei Jahre nachdem der Vater sich schon dem Kontakt entziehen konnte, in dem mir der Amtsvormund mitteilte, dass er Ermittlungen einleiten und mich selbstverständlich über den Ausgang dieser Ermittlungen informieren würde. Weiter passierte NICHTS, d.h. ein weiteres Jahr= ´sechs weitere Umgangskontakte "fehlen" meinem Enkelsohn. Mittlerweile ist mein Enkel fast fünfzehn Jahre alt, ein sehr intelligenter Heranwachsender, dem ein ( durchaus ebenso intelligenter) Kindesvater "gegenüber steht", der sich von sich aus also nicht der Ausurteilung unterwirft und m.E.nach durch die Untätigkeit des Amtsvormundes auch noch gestärkt wird. Der Kindesvater, der heute als Sparkassenkaufmann in Hannover tätig ist, verschafft sich so seit annähernd vier Jahren (!) zu allem Überfluss auch noch einen finanziellen Vorteil, weil er sich seit dieser Zeit die Kosten für die Fahrten ( jede An-und Abfahrt zum Umgangskontakt würden ansonsten gut 250km betragen )spart/sparen kann-mit amtlicher Unterstützung/Billigung/ Untätigkeit (?). Ein erzwungener Umgang ist eigentlich schon "schlimm genug", aber andererseits hat mein Enkel das Recht, seine Wurzeln kennenzulernen und sich selber ein Bild über seinen Vater zu machen bzw. er hätte es sich gerne bereits seit vier Jahren gemacht. Als mein Enkel im Februar d.J. zusammen mit seinem kleinen Cousin getauft wurde, da haben wir den Amtsvormund aufgefordert, wenigstens zu diesem, für meinen Enkel wichtigen Tag, den Kindesvater zu kontaktieren, ihn an die bestehende Ausurteilung zu erinnern und aufzufordern, dem Ereignis beizuwohnen. Amtsvormund= NICHTS, Kindesvater= natürlich NICHT anwesend! Welche Möglichkeiten habe ich/ haben wir noch, um beiden (Kindesvater/Amtsvormund) "beizukommen"?