Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundvoraussetzung ist die bauordnungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben- die Veränderungen müssen technisch zulässig sein und auch eine Nutzungsänderung könnte im Raum stehen.
Wenn die Seite geklärt ist, ist ihr Vorhaben möglich.
Dem Mieter wird daran gelegen sein, dass seine Einbauten sich rentieren- wohlmöglich eine feste Vertragslaufzeit oder die gesetzlichen Fristen der Kündigung verlängern.
Ihnen wird daran gelegen sein, dass er die Einbauten mitnimmt bzw. ohne Rückstände entfernt, wenn das Geschäft aufgegeben wird, er kündigt oder es aus sonst einem Grund nicht klappen sollte mit dem Imbiss. Ihr Vermieterpfandrecht schützt Sie bedingt dadurch, dass Sie die eingebrachten Geräte bei Rückständen behalten dürften- aber es müsste eben nach Vertragsende auch ohne Rückstände ausgebaut werden ( falls zutreffend)
Sie können den Mietbeginn stehen lassen und vorher Besitz übergeben- ohne Probleme. Soll dann aber bereits die Kündigungsfrist gelten? Soll schon eine Kaution hinterlegt werden?
Sie können auch den Mietvertrag sofort beginnen lassen, mit dem Zusatz, dass in den ersten 6 Monaten keine Miete bezahlt wird, was Sie wohl eher absichern dürfte, weil das Mietrecht dann schon greift!
Zulässig ist das Vorgehen allemal. Wegen der gegenseitigen Interessen wären Sie aber mit einem Standardmietvertrag, auch einem gewerblichen, nicht ganz umfänglich beraten; so ein Vertrag sollte um die angesprochenen Punkte erweitert werden.
Sie können selbst formulieren, dass das Mietverhältnis bereits jetzt beginnt ( einfach Datum eintragen) und bei den Zusätzen eintragen, dass die ersten x Monate mietfrei sind.
Das wäre ein einfacher Formulierungsvorschlag. Ein anwaltlicher Entwurf wäre auch nicht teuer; wenn Sie möchten, berate ich Sie dazu gerne.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Wer muss sich um die bauordnungsrechtliche Genehmigung sowie die eventuelle Nutzungsänderung kümmern. Könnte dies alles im Mietvertrag verankert werden und für den Fall des Scheiterns dem Mieter im Vertrag ein Rücktrittsrecht einreichtet werden ohne das wir zum Schadenersatz verpflichtet werden können. Was würde ein anwaltlicher Entwurf eines Mietvertrages kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Nachfrage. Dies hilft mir, Ihnen die Antwort ausführlicher zu gestalten.
Wer muss sich um die bauordnungsrechtliche Genehmigung sowie die eventuelle Nutzungsänderung kümmern.
Diese Pflicht trifft den Eigentümer; er kann diese aber vertraglich umlegen. Dennoch mnuss der Eigentümer sicherstellen, dass die Genehmigungen vorliegen- z.B. durch Vorlage der Nutzungsänderungsgenehmigung.
Könnte dies alles im Mietvertrag verankert werden
selbstverständlich..
und für den Fall des Scheiterns dem Mieter im Vertrag ein Rücktrittsrecht einreichtet werden ohne das wir zum Schadenersatz verpflichtet werden können.
Dies wäre sogar der von mir empfohlene Weg, mit der Massgabe, dass für die Dauer der Beantragung ein angemessenes Nutzungsgeld zu zahlen wäre. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich aber, dass Sie an einer dauerhaften, guten Vertragsbeziehung interessiert sind. Dies klappt immer dann am besten, wenn von vorn hinein alle Bedingungen für beide Seiten klar sind.
Was würde ein anwaltlicher Entwurf eines Mietvertrages kosten?
Bitte senden Sie dazu mir eine kurze Mail- Sie finden meine Emailadresse hier leicht auf meinem Profil.
Mit freundlichen Grüßen