27. Januar 2025
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16:43
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
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vielen Dank für die ausführliche Darstellung Ihres Falls. In Ihrer Situation geht es darum, eine Balance zu finden zwischen der Rückkehr an den Arbeitsplatz und der Wahrung Ihrer Gesundheit, ohne dabei das Arbeitsverhältnis zu gefährden. Ich werde Ihnen eine rechtliche Einschätzung zu den verschiedenen Fragen und Aspekten geben:
Kann/Sollte ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen über einen längeren Zeitraum keine Überstunden leisten kann?
Es ist grundsätzlich nicht verkehrt, Ihren Arbeitgeber über Ihre gesundheitliche Situation zu informieren, insbesondere, wenn dies zu einer langfristigen Anpassung Ihrer Arbeitszeit führt. Dies wäre auch im Einklang mit Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gegenüber Ihrem Wohlbefinden.
Wenn Ihnen aufgrund der Diagnose ein stufenweiser Wiedereinstieg empfohlen wurde und eine Reduzierung der Arbeitszeit notwendig ist, haben Sie ein Recht auf Teilzeit oder eine Anpassung der Arbeitszeit, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen. Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag grundsätzlich Überstunden vorsieht, müssen diese in einem Rahmen erfolgen, der Ihre Gesundheit nicht gefährdet. Ein solches Vorgehen ist nicht als Kündigung zu verstehen, sondern als verantwortungsbewusste Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Die Empfehlung des Arztes ist ein starker Punkt, um Ihre Forderung nach einer reduzierten Arbeitszeit zu untermauern.
Sie können dem Arbeitgeber mitteilen, dass es auf ärztlichen Rat hin notwendig ist, die Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum auf maximal 40 Stunden zu begrenzen, um ein erneutes Risiko für Ihre Gesundheit zu vermeiden. Idealerweise stellen Sie dies als vorübergehende Maßnahme dar, um zu verdeutlichen, dass Sie die Arbeit weiterhin fortführen möchten, aber eben unter den gegebenen gesundheitlichen Umständen.
Führt dies zu einer Selbstkündigung oder zur Gefährdung meines Arbeitsverhältnisses?
Nein, allein die Mitteilung über eine reduzierte Arbeitszeit aufgrund gesundheitlicher Probleme stellt keine Kündigung dar. Es ist vielmehr eine notwendige Änderung der Arbeitsbedingungen, die vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation akzeptiert werden sollte.
Wenn Sie Ihre Arbeitszeit begrenzen möchten, ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden, sollten Sie dies als vorübergehende Anpassung in Absprache mit dem Arbeitgeber formulieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die diese Notwendigkeit belegt. In vielen Fällen ist es sinnvoll, dem Arbeitgeber eine Lösung anzubieten, wie z. B. die Aufteilung der Überstunden auf einen späteren Zeitpunkt, sobald es Ihre Gesundheit zulässt.
Kann ich Überstunden ablehnen, ohne das Arbeitsverhältnis zu gefährden?
Ja, grundsätzlich haben Sie das Recht, Überstunden zu verweigern, wenn diese aufgrund Ihrer gesundheitlichen Situation nicht zumutbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Gesundheit gefährdet ist. Die Arbeitszeit ist im Wesentlichen im Arbeitsvertrag geregelt, und Überstunden müssen zumutbar sein, sowohl aus gesundheitlicher als auch aus vertraglicher Sicht. Ein Arbeitgeber kann von Ihnen nicht verlangen, gegen ärztlichen Rat oder Ihre Gesundheit Überstunden zu leisten.
Wenn Sie sich auf gesundheitsbedingte Einschränkungen berufen, können Sie die Überstunden verweigern, solange dies durch ärztliche Atteste oder Gutachten gestützt wird. In Ihrem Fall würde eine medizinische Empfehlung, die besagt, dass Sie Überstunden in den kommenden 1-2 Jahren aufgrund der gesundheitlichen Risiken nicht leisten können, als starke Grundlage dienen.
Betriebsinterne Regelung zu Überstunden:
Da es in Ihrem Unternehmen eine interne Regelung gibt, die besagt, dass Überstunden nicht 60 Stunden überschreiten sollen, können Sie sich unter Umständen auf diese "Soll"-Regelung berufen, auch wenn sie nicht bindend ist. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung des Unternehmens, die Sie in Ihrer Argumentation anführen können.
Die Formulierung "soll" lässt insoweit zwar einen gewissen Ermessensspielraum zu, aber sie kann dennoch als Argument in einer Diskussion mit dem Arbeitgeber dienen, insbesondere wenn es um die Vereinbarkeit von Gesundheit und Arbeitsanforderungen geht.
Fazit:
Ich empfehle, ein offenes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen, in dem Sie sowohl Ihre Bereitschaft zur Arbeit als auch die notwendigen gesundheitlichen Anpassungen klar kommunizieren. Wenn der Arbeitgeber entgegenkommt, lässt sich eine Lösung finden, die sowohl für Ihre Gesundheit als auch für Ihre berufliche Situation förderlich ist. Falls dies zu Schwierigkeiten führen sollte, können Sie sich noch immer anwaltlich vertreten lassen (durch einen Fachanwalt bei Ihenn vor Ort), um Ihre Rechte und Ansprüche weiter abzusichern.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung!
Viele Grüße