Übernahme oder Kostenerstattung Mobilfunkvertrag

20. Juni 2009 11:49 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

ich habe im April 2007 einen Mobilfunkvertrag bei T-Mobile abgeschlossen, den ich im April 2009 für 2 weitere Jahre verlängert habe.

Diesen Vertrag habe ich im April 2007 nur deshalb abgeschlossen, um ein geschäftlich genutztes Handy zu besitzen. Die neue Arbeitsstelle habe ich am 1. Mai 2007 angetreten. Ich war der 2. Mitarbeiter der gerade gegründeten deutsche GmbH.

Mein damaliger Chef (beschäftigt bei der englischen Muttergesellschaft) stimmte zu, daß ich den Mobilfunkvertrag selber abschliesse, da die neue GmbH wohl nicht in der Lage war (nur ein deutscher Mitarbeiter,amerikanischer Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt).
Dazu gibt es zwei eMails aus April 2007!
Mein Arbeitgeber hat seit Mai 2007 die kompletten Kosten aus dem Vertrag als Spesen erstattet.

Nun verlasse ich das Unternehmen zum 1. August 2009. Ich bin der letzte Mitarbeiter ausser dem amerikanischen Geschäftsführer .

Mein neuer Arbeitgeber kann den Vertrag nichtg übernehmen und stellt mir ein neues Handy.

Den bestehenden Vertrag kann ich natürlich nicht kündigen, da er noch bis April 2011 läuft.

Muß mein bisheriger Arbeitgeber den Vertrag übernehmen bzw. die Fixkosten (89 EUR pro Monat) bis April 2011 im voraus erstatten ?

20. Juni 2009 | 12:11

Antwort

von


(458)
Mauerstrasse 36
72764 Reutlingen
Tel: 07121 128221
Web: https://www.anwalt-vogt.de
E-Mail: info@anwalt-vogt.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer entsprechend § 670 BGB dessen Aufwendungen zu ersetzen.

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nur diejenigen Kosten erstattungsfähig sind, die der Beauftragte den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Erstattungsfähig sind danach Kosten, die objektiv für die Arbeitsleistung erforderlich waren, sowie Kosten, die der Arbeitnehmer nach sorgfältiger, den Umständen des Falles nach gebotener Prüfung für erforderlich halten durfte.

In Ihrem Fall durften Sie die Kosten nicht nur für erforderlich halten, es bestand sogar eine ausdrückliche Vereinbarung dahingehend, dass Ihnen die Aufwendungen für den Mobilfunkvertrag erstattet werden.

Da dieser aufgrund der Mindestvertragslaufzeit nicht kündbar ist, muss Ihr ehemaliger Arbeitgeber daher den Vertrag übernehmen, oder die weiteren Grundgebühren erstatten.

Hierbei sind Sie dann allerdings, sofern mit dem Vertrag ein subventioniertes Mobiltelefon verbunden war, zur Rückgabe desselben an Ihren ehemaligen Arbeitgeber verpflichtet.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Hierbei möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Vogt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

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