Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Grunde muss man einen Vertrag bzw. eine Vereinbarung schriftlich aufsetzen, die alle drei Parteien betrifft.
Zu regeln ist, dass Ihr Nachmieter an Ihre Stelle im Mietvertrag tritt und ab dem entsprechenden Zeitpunkt dann auch alle Rechte und Pflichten übernimmt.
Es muss geregelt sein, dass Sie dann ab diesem Zeitpunkt von allen Rechten und Pflichten befreit sind.
Hinsichtlich der Kaution und etwaiger Nebenkostennachzahlungen muss noch eine Regelung aufgenommen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, könnte diese Vereinbarung wie folgt aussehen:
Vereinbarung Übernahme-Mietvertrag
zwischen
- Vermieter-
und
- Mieter-
und
-Nachmieter-
wird folgende Vereinbarung geschlossen.
Der Nachmieter tritt an die Stelle des Mieters und übernimmt ab dem xx.xx.xxxx den laufenden Mietvertrag des Mieters, welcher am xx.xx.xxxx geschlossen wurde, mit allen Rechten und Pflichten.
Der Mieter ist ab dem xx.xx.xxxx von allen Rechten und Pflichten befreit, da der Nachmieter an seine Stelle tritt.
Etwatige Nebenkostenzahlungen gehen zu Lasten des Mieters.
Würde so eine Vereinbarung gehen?
Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!
Wenn Nachmieter und Vermieter mitziehen, kann man das so regeln.