Überladung durch das Mobilfunkunternehmen

9. März 2025 21:36 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Nachdem ich bei der Mobilfunkfirma Freenet war, wurde mein Vertrag wegen verspäteter Zahlung gekündigt. Ich habe ihnen ausdrücklich gesagt, dass meine Tochter Operationen und ständige Termine durchläuft und ich nicht so viel arbeite, also habe ich finanzielle Probleme. Ich versicherte ihnen auch, dass ich die Rechnung in einem Monat bezahlen werde und ich habe sie bezahlt. Aber sie haben meinen Vertrag gekündigt und fordern mich jetzt auf, fast 900 Euro als Entschädigung zu zahlen. Was soll ich machen?
Entscheidend ist zunächst eine genaue Prüfung der Forderung. Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein, insbesondere wenn der Vertrag eine entsprechende Klausel enthält. Allerdings muss die Berechnung der geforderten 900 Euro nachvollziehbar und rechtlich korrekt sein.

Sie sollten zunächst eine detaillierte Aufstellung der Forderung anfordern und prüfen, ob Freenet ersparte Aufwendungen berücksichtigt hat. Ein Mobilfunkanbieter darf keinen pauschalen Schadensersatz verlangen, sondern muss nachweisen, welche Kosten ihm tatsächlich entstanden sind. Falls die Berechnung nicht nachvollziehbar oder überhöht ist, können Sie schriftlich widersprechen.

Angesichts Ihrer schwierigen finanziellen Lage und der schnellen Begleichung der offenen Rechnung könnte auch argumentiert werden, dass die Kündigung unverhältnismäßig war. Es wäre zudem ratsam, zu prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist, etwa durch eine Ratenzahlung oder einen Nachlass. Falls die Forderung nicht gerechtfertigt erscheint oder sich keine Einigung erzielen lässt, kann es sinnvoll sein, mit allen Unterlagen rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Abend!


Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2025 | 01:03

Ich habe die Rechnung überprüft, die sie mir schicken, und ich werde wie auf der Rechnung angegeben belastet. Ich werde wegen Schadenersatz angeklagt und stelle sonst fest. Wie Sie gesagt haben, dürfen sie mir keinen Schadenersatz berechnen. Was soll ich tun?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2025 | 08:16

Wichtig ist, zuerst zu klären, ob die Kündigung und die geforderte Zahlung rechtmäßig sind. Wenn Sie mit den Zahlungen in Verzug waren, kann der Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen außerordentlich kündigen. Entscheidend ist, ob Sie bereits vorher Mahnungen erhalten haben und ob eine Sperrung oder Kündigung gemäß den Vertragsbedingungen zulässig war.

Da Sie die ausstehende Rechnung beglichen haben, sollten Sie Freenet schriftlich auffordern, die Kündigungsgründe und die Berechnung der 900 Euro detailliert zu erklären. Falls es sich um eine sogenannte „Restlaufzeitentschädigung" handelt, kommt es darauf an, ob eine solche Vertragsklausel wirksam ist. Die Rechtmäßigkeit solcher Forderungen wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet.

Falls Sie sich ungerecht behandelt fühlen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur wenden.

Zudem kann ein Anwalt mit allen Unterlagen prüfen, ob die Forderung überhaupt rechtlich haltbar ist und ob es Möglichkeiten gibt, sie anzufechten oder zu reduzieren. Zahlen Sie nicht voreilig, bevor geklärt ist, ob die Forderung gerechtfertigt ist.

Es ist auch zu empfehlen, direkt die Rechtsabteilung sowie die Geschäftsführung des Anbieters zu kontaktieren, meist findet sich dann eine gute Lösung.

Schöne Grüße!

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