Übergabeprotokoll bei Hausverkauf

| 14. September 2016 18:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Verkaufe für meinen Vater im Rahmen der gesetzl. Betreuung sein Reihenhaus. Der Käufer ist sehr drängelig. Haben versucht im Kaufvertrag auf uns bekannte Mängel hinzuweisen- es gibt ein Wertgutachten. Das Inventar bleibt lt. Vertrag im Haus zur Entsorgung oder Übernahme.
Der Kaufpreis ist bezahlt. Jetzt geht es um die Übergabe.
Ich möchte gerne noch ein Übergabeprotokoll erstellen, doch der Käufer weigert sich von vornherein so ein Protokoll zu unterzeichnen.
Er will sofort in das Haus und die Zylinder auswechseln und nur noch per Post den Energieausweis haben.
Ich fühle mich damit unwohl.
Gibt es da irgendwelche Fallen ? Ich vertraue dem Käufer nicht.
Kann ich auf das Übergabeprotokoll verzichten?
14. September 2016 | 19:08

Antwort

von


(2931)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


sicherlich kann es Fallen geben, denn der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe ist wichtig.

Wichtig ist auch der Inhalt des Notarvertrages zum Punkt der Übergabe.

Ein Übergabeprotokoll erscheint geboten; beide Parteien sind auch nach § 242 BGB - sofern nicht im Vertrag schon eine Regelung enthalten ist - gehalten, an der Erstellung des Protokolles mitzuwirken.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 15. September 2016 | 17:51

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »