Überdachte PKW-Stellplatz Sondernutzungsrecht WEG Instandsetzung

25. Mai 2025 20:42 |
Preis: 100,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich habe zu 01.01.2024 eine Eigentumswohnung mit 2 x überdachte Parkplätze als Sondernutzungsrecht (Nicht dingbares Recht) erworben. Die Stellplätze sind in der
der Teilungserklärung von 1971 wie folgt beschrieben:
Es. werden 4 überdeckte Einstellplätze geschaffen, die Germein-
schaftseigentum bleiben, jedoch einzelnen Wohnungseigentümern
zur Sondernutzung zugewiesen werden.
Als Gebrauchsregelung gemäß § 15, Abs« 1, WEG, die nicht ohne Zu- |
Stimmung des Betroffenen geändert werden kann, dürfen die im Auf- :f
teilungsplan mit den Buchstaben A, B, C und D bezeichneten, nicht
abgeschlossenen Stellplätze zum Abstellen von Kraftfahrzeugen aus
schließlich von den Wohnungseigentümern benutzt werden, denen sie
im ersten Kaufvertrag von dem Eigentümer Korsch zugewiesen worden
sind« Die Sondernutzungsrechte sind übertragbar»

Es gibt mit sehr großer Sicherheit keine weiteren Reglungen oder Beschlüsse
der WEG zu diesen Stellplatze. Die Teilungserklärung ist nie verändert worden.
Den meisten Eigentümer gar nicht bewusst das die 4 Stellplätze der Gemeinschaft ist.

Im März 2024 habe ich der Gemeinschaft (Hausverwaltung) gemeldet,
das die Betondecke der Garagen starke Risse aufweist und Einsturzgefahr
droht. Im Juli 2024 bestätigt ein Gutachter meine Ansicht.
Und die Hausverwaltung erlaubt die Nutzung nur noch auf eigene Gefahr.
Seit dem versuchen wir über eine Einigung die Kosten für Abriss und Neubau
aufzuteilen. Die Anderen Eigentümer sind der Meinung das die Stellplätze ja schon
mehr als 50 Jahre genutzt wurden und man da ja, als Nutzer, auch den Abrisse und
den Neubau selber zahlen sollte. Eine Einigung ist bis jetzt nicht zu erzielen.

Meine Fragen:

1. Wer muss für die Instandsetzung zahlen die ganze WEG oder nur die Sondernutzungsrecht
Inhaber. Wie wird das aufgeteilt.

2. Die Stellplätze habe ich noch nie nutzen können. Meine Mieter wurden die Plätze gerne mieten.
Kann ich die WEG in Haftung nehmen für den Mietausfall?

3. Wie kann ich die Stellplatz in dingbares Recht verwandeln ( Eintrag in das Grundbuch der
Wohnung.

Vielen Dank für Ihre Mühe.
25. Mai 2025 | 21:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich gestatte mir Ihre Fragen nachfolgend zu beantworten:

1. Wer muss für die Instandsetzung zahlen die ganze WEG oder nur die Sondernutzungsrecht
Inhaber. Wie wird das aufgeteilt.

Da die Stellplätze im Gemeinschaftseigentum stehen, trägt die WEG die Kosten für die Instandhaltung der Stellplätze.

2. Die Stellplätze habe ich noch nie nutzen können. Meine Mieter wurden die Plätze gerne mieten.
Kann ich die WEG in Haftung nehmen für den Mietausfall.

Bei der Unterlassung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum wie von Stellplätzen, die aufgrund dessen nicht genutzt werden können, haftet die WEG auf Schadenersatz, also für den Mietausfall (vgl. BGH Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 9/14)

3. Wie kann ich die Stellplatz in dingbares Recht verwandeln ( Eintrag in das Grundbuch der Wohnung).

Eine Umwandlung des Sondernutzungsrechtes in Sondereigentum erfolgt durch eine Einigung aller Wohnungseigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung und Grundbucheintragung gem. § 4 Abs. 1 WEG.

Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


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