Trennungsunterhalt - Wohnvorteil

23. April 2015 09:11 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich nach 14 Jahren von meinem Mann getrennt da er mich sehr viel belogen und betrogen hat. Jetzt wollte er bei einer Umfinanzierung unser Haus auf sich schreiben lassen, als ich das verweigert habe, wurde er sehr beleidigend. Er möchte mich hier raus mobben, damit seine neue Lebensgefährtin hier einziehen kann. Ich möchte nun gerne Trennungsunterhalt fordern.

Seine Einnahmen im Schnitt von 12 Monaten 2900 €
Nebenjob 430 €

Ausgaben
berufsbedingte Ausgaben 150 €
Kredit 665 €
Kredit 150 €
Bausparvertrag 40 €

Meine 10 jährige Tochter bleibt bei mir, meine 13 jährige Tochter möchte beim Vater bleiben. Welchen Unterhalt kann ich fordern solange ich in unserem gemeinsamen Haus wohne und welchen wenn ich ausziehe. Ein Wohnvorteil von 500 € würde gezahlt werden.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen!
23. April 2015 | 11:08

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst müssten die bereinigten Einkommen ermittelt werden.

Hierzu ist Ihrem Einkommen, welches Sie allerdings nicht angegeben haben, der Wohnvorteil hinzuzurechnen. Ehebedingte Schulden sowie Altersvorsorge und Aufwendungen in Bezug auf ihre berufliche Tätigkeit können sodann abgezogen werden, so dass sich ein Nettobetrag ergibt.
Abzuziehen sind sodann auch noch Beträge, die für den Kindesunterhalt aufgebracht werden.
Dies geschieht bei dem Einkommen Ihres Mannes gleichfalls.
Anschließend nehmen sie die beiden Nettobeträge errechnen daraus die Differenz und multiplizieren diese Differenz mit 3/7.
Dies ist dann in etwa der Trennungsunterhalt, den sie von Ihrem Mann verlangen können.
Eine konkretere Berechnung war aufgrund der fehlenden Einkommensangaben leider nicht möglich. Sie können die Angabe gerne nachholen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 24. April 2015 | 12:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe lediglich einen Minijob mit 60 € Einkommen im Monat, da ich aufgrund der Schichtarbeit meines Mannes eher schwierig eine geregelte Arbeit aufnehmen kann. Ich habe immer die Kinder betreut. Private Altersvorsorge gibt es keine.

Einkommen Mann im Schnitt 2900 € + 430 € Nebenjob
Kredite 665 € und 150 €
berufsbedingte Aufwendungen möchte er 150 € anrechnen
Minijob von mir 60 € monatlich

Ich habe zunächst nicht vor aus meinem Haus auszuziehen, ggf. später. Altersvorsorge gibt es keine.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2015 | 12:17

Vielen Dank für die weiteren Informationen.

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Nettobeträge bei dem Einkommen Ihres Mannes handelt.

Danach komme ich auf ein Betrag in Höhe von etwa 633 Euro.

Aus den von Ihnen errechnet dargestellten Angaben ergibt sich zunächst ein Betrag in Höhe von 2.365 Euro. Von diesem wäre dann der zu zahlende Kindesunterhalt abzuziehen. Dieser würde 419 Euro abzüglich des hälftigen Kindergeldes betragen. Man kommt dann zu einer Gesamtsumme in Höhe von 2038 Euro. Ihr Einkommen plus dem Wohnvorteil würden hier 560 Euro betragen. Die Differenz hiervon mit 3/7 multipliziert ergibt sodann in etwa den Betrag von 633 Euro.
Ob die entsprechenden Beträge, die von Ihnen angegeben worden sind, so richtig ermittelt worden sind, habe ich nicht geprüft.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Viele Grüße

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