Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
A) Der Wert wird von den Gerichten eher geschätzt und pendelt sich bei 400-500 EUR ein (im Süden eher mehr).
Einige Gerichte nehmen auch 1/3 des Einkommens.
B) Der Wohnvorteil fällt immer ab dem Tag an, an dem die Miete wegfällt und damit konkret nicht mehr gezahlt wird.
Eine konkrete Berechnung ist eher unüblich, wäre aber sicher nicht falsch, aber eben unüblich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
A) Der Wert wird von den Gerichten eher geschätzt und pendelt sich bei 400-500 EUR ein (im Süden eher mehr).
Einige Gerichte nehmen auch 1/3 des Einkommens.
B) Der Wohnvorteil fällt immer ab dem Tag an, an dem die Miete wegfällt und damit konkret nicht mehr gezahlt wird.
Eine konkrete Berechnung ist eher unüblich, wäre aber sicher nicht falsch, aber eben unüblich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen