Trennungsunterhalt, Wohnvorteil

27. Februar 2021 10:49 |
Preis: 33,00 € |

Familienrecht


Ausgangssituation:

Ich bin seit 2016 verheiratet. Aus der Ehe stammt ein heute 5 jähriger Sohn.
Im Februar 2021 kam es zur Trennung. Daraufhin zog noch Ehefrau zusammen mit meinem Sohn aus meiner Eigentumswohnung (Alleineigentum) aus. Zur Zeit ist Sie auf der Suche nach einer Wohnung, wohnt aber momentan bei Ihrer Mutter (auch Eigentumswohnung) mietfrei.

1) Frage wegen Wohnvorteil:
Wie kann man diese Wohnvorteil berechnen???

Wohnvorteil = Ortsübliche Miete als Mittelwert, minus nicht umlagefähige Kosten, minus Grundsteuer, minus Rücklagen.

Korrekt?

2) Ab wann wird bei mir diese Wohnvorteil für die Unterhaltsansprüche angerechten?
Ab der Trennung oder ab dem Monat, ab dem meine Frau eine Wohnung anmieten wird?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

A) Der Wert wird von den Gerichten eher geschätzt und pendelt sich bei 400-500 EUR ein (im Süden eher mehr).
Einige Gerichte nehmen auch 1/3 des Einkommens.

B) Der Wohnvorteil fällt immer ab dem Tag an, an dem die Miete wegfällt und damit konkret nicht mehr gezahlt wird.

Eine konkrete Berechnung ist eher unüblich, wäre aber sicher nicht falsch, aber eben unüblich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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