Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist die Mutter berechtigt, die Kleider und Medikamente nicht mehr direkt zu stellen und den Vater neben dem Unterhalt zur Verauslagung von Kosten für diese zu zwingen? Dies bringt den Vater in die ungünstige Position, im durchaus wahrscheinlichen Streitfall eine Erstattung durchsetzen zu müssen.
Das Kammergericht Berlin v. 07.03.2017 AZ: 13 WF 39/17 f at entschieden, dass derjenige, bei dem das Kind wohnt, für die notwendigen Klamotten zu sorgen hat. Der Vater muss beim Umgang zwar Wechselklamotten bereithalten, die normalen Klamotten müssen jedoch im Koffer für den Umgang mitgegeben werden.
2. Kann der Vater die Mutter bei Weigerung mit Erfolg gerichtlich zwingen, direkt Kleidung und Medikamente für die vom Kind bei ihm verbrachte Zeit zu stellen?
Ja, aber 100% Erfolgsarantie gibt es nicht, jedes Gericht kann das ggf. anders sehen, je nach OLG-Bezirk.
a. Kommt z. B. vor einem Urlaub ein Eilantrag in Betracht?
Das wäre möglich.
b. Würde ein Gerichtsbeschluss nur für einen bestimmten beantragten Zeitraum gelten oder hätte er dauerhafte Bindungswirkung?
Nur für den bestimmten Zeitraum, dauerhaft wäre im Hauptsacheverfahren zu klären.
c. Wie hoch wären die Anwalts- und Gerichtskosten des Vaters? Müsste die unterlegene Partei alle Kosten des Antragstellers sowie die Gerichtskosten komplett übernehmen?
Eilantragt: Verfahrenswert i.d.R. 1500 EUR = 169,50 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 138 EUR (je netto)
Hauptsache: Verfahrenswert i.d.R. 3000 EUR = 281,30 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 241,20 EUR je netto, ggf. zzgl. Vergleichsgebühren.
Verfahrenswerte ggf. abweichend!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist die Mutter berechtigt, die Kleider und Medikamente nicht mehr direkt zu stellen und den Vater neben dem Unterhalt zur Verauslagung von Kosten für diese zu zwingen? Dies bringt den Vater in die ungünstige Position, im durchaus wahrscheinlichen Streitfall eine Erstattung durchsetzen zu müssen.
Das Kammergericht Berlin v. 07.03.2017 AZ: 13 WF 39/17 f at entschieden, dass derjenige, bei dem das Kind wohnt, für die notwendigen Klamotten zu sorgen hat. Der Vater muss beim Umgang zwar Wechselklamotten bereithalten, die normalen Klamotten müssen jedoch im Koffer für den Umgang mitgegeben werden.
2. Kann der Vater die Mutter bei Weigerung mit Erfolg gerichtlich zwingen, direkt Kleidung und Medikamente für die vom Kind bei ihm verbrachte Zeit zu stellen?
Ja, aber 100% Erfolgsarantie gibt es nicht, jedes Gericht kann das ggf. anders sehen, je nach OLG-Bezirk.
a. Kommt z. B. vor einem Urlaub ein Eilantrag in Betracht?
Das wäre möglich.
b. Würde ein Gerichtsbeschluss nur für einen bestimmten beantragten Zeitraum gelten oder hätte er dauerhafte Bindungswirkung?
Nur für den bestimmten Zeitraum, dauerhaft wäre im Hauptsacheverfahren zu klären.
c. Wie hoch wären die Anwalts- und Gerichtskosten des Vaters? Müsste die unterlegene Partei alle Kosten des Antragstellers sowie die Gerichtskosten komplett übernehmen?
Eilantragt: Verfahrenswert i.d.R. 1500 EUR = 169,50 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 138 EUR (je netto)
Hauptsache: Verfahrenswert i.d.R. 3000 EUR = 281,30 EUR ohne Termin, mit Termin zzgl. 241,20 EUR je netto, ggf. zzgl. Vergleichsgebühren.
Verfahrenswerte ggf. abweichend!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
15. März 2019 | 22:37
Sehr geehrte Frau Dr.Seiter,
danke für Ihre Antwort. Nochmals zu meiner Frage 2c:
Trägt die Mutter sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag des Vaters folgt? Trägt der Vater auch die Kosten der Mutter, wenn das Gericht den Antrag ablehnt?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
15. März 2019 | 23:38
In Familiensachen werden i.d.R. die Kosten gegeneinander aufgehoben oder es kommt zum Vergleich und Kostenaufhebung (also jeder trägt seine Kosten dann selber).
Ansonsten haben Sie Recht, dass im Verlierensfalle der "Verlierer" die Kosten des "Gewinners".
Mehr Tipps übrigens zum Familienrecht: unter http://www.youtube.com/c/DrCorinaSeiter