25. Mai 2009
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09:39
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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26135 Oldenburg
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insoweit haben Sie Recht; Verträge müssen eingehalten werden.
Sofern die Stadt nun plötzlich bemerkt hat, dass der Termin mit der Ausstellung kollidiert, ist dieses allein das Problem der Stadt.
Ein Recht zur Kündigung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags kann die Stadt daraus nicht ableiten. Werden Ihnen die Räumlichkeiten nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt, würde die Stadt sich schadensersatzpflichtig machen.
Fraglich ist aber, ob Ihnen tatsächlich dieser Schadensersatzanspruch dann etwas bringt, wenn die Feier "platzt". Daher würde ich folgenden Weg gehen:
Teilen Sie der Stadt mit, dass Sie auf Einhaltung des Vertrags bestehen und eine Kündigung nicht akzeptieren werden. Fordern Sie innerhalb einer kurzen Frist von drei Tagen die Stadt auf, Ihnen schriftlich mitzuteilen, dass die Räumlichkeiten vertragsgemäß für die Feier zur Verfügung gestellt werden.
Weigert sich die Stadt und hält Sie die Frist nicht ein, sollten Sie dann mit anwaltlicher Hilfe mittels einer einstweiligen Verfügung Ihre Rechte durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle