Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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07749 Jena
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Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Gibt es denn überhaupt schonen einen Titel, also wurden Mahnbescheid und Vollsteckungsbescheid beantragt?
Sofern es nur eine Forderung gibt, können Sie dieser widersprechen.
Sie können auch einen Anwalt über die staatliche Beratungshilfe beauftragen, sich der Sache anzunehmen und die Angelegenheit mit der Versicherung zu klären.
Sofern es schon einen gerichtlichen Titel gibt, kann dagegen Vollstreckungsgegenklage eingereicht werden. Diesbezüglich können Sie über einen Anwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Danke für die schnelle Antwort. es liegt definitiv ein Titel gegen mich vor, das ist ja das was die ganze Sache für mich erschwert. ich habd as damals definitv vergeigt, aber wie schon erwähnt, hatte ich persönliche Gründe. Wenn ich nun von einem Gerichtsvollzieher Post bekomme, und eine Afforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, muss ich dann schleunigst einen Anwalt aufsuchen ? Kann ich vorab Prozesskostenhilfe beantragen, so das eben keine Anwaltskosten oder nur geringe für mich anfallen ? Ich danke Ihnen sehr für ihre schnelle Antwort, LG
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sofern es keinen gerichtlichen Titel gibt, kann auch kein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.
Sie sollten durchaus schon mal zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen und damit dann einen Anwalt aufsuchen, der Sie in der Sache vertritt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Da ja bereits ein Titel vorliegt, sollten Sie sich diesen aushändigen lassen und dann mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgehen - sofern sich Anhaltspunkte ergeben, die ergeben, dass der Titel möglicherweise zu Unrecht erwirkt wurde.