18. September 2024
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20:00
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
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in Ihrem Fall geht es ausweislich Ihrer Schilderung darum, dass die Telekom ihre ursprünglichen Zusagen bezüglich des Glasfaseranschlusses nicht eingehalten hat und Sie dadurch nicht nur finanzielle Nachteile erleiden, sondern auch erhebliche Mühe in die Koordination des Projekts investiert haben.
Vorweg sei festgestellt, dass Sie Ihre Frage hier nicht als „VERTRAULICH" eingestellt haben und insoweit jeglicher Schriftverkehr hier einsehbar ist.
Ein anwaltliches Schreiben würde im Übrigen die Mandatsübernahme beinhalten, die hier jedenfalls nicht im Rahmen einer anwaltlichen Erstauskunft inkludiert ist.
Nichtsdestoweniger zeige ich Ihnen gerne mögliche weitere Schritte auf.:
Zunächst sollte auf die ursprüngliche Vereinbarung verwiesen werden.
Das Schreiben sollte klarstellen, dass die Telekom zugesichert hat, innerhalb von 6 Monaten den Glasfaseranschluss zu realisieren, und dass die Übergangslösung nur unter der Prämisse der Erfüllung dieser Zusage akzeptiert wurde.
Der Glasfaseranschluss ist trotz einer vertraglichen Zusage nicht innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens gelegt worden. Hier liegt ein Verzug der Telekom vor.
Sie könnten argumentieren, dass die Telekom gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstoßen hat, da sie eine schnelle Glasfaseranbindung in Aussicht gestellt hat, ohne diese Zusage einzuhalten, und Sie gleichzeitig mit dem Hybridtarif belastet.
Sie könnten im Übrigen ggf. die Vereinbarung über die Übergangslösung als durch Täuschung zustande gekommen ansehen, da die Telekom möglicherweise gewusst hat, dass der Glasfaserausbau in dem zugesagten Zeitraum nicht möglich war.
Insoweit sollte eine klare Frist gesetzt werden, bis wann der Glasfaseranschluss spätestens gelegt sein muss. Andernfalls sollten Sie sich vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Sie könnten fordern, dass die Telekom die Differenz zwischen den ursprünglich zugesagten 20 € und den aktuellen 50 € monatlich für den Hybridtarif zurückerstattet, da diese Mehrkosten auf die Verzögerung seitens der Telekom zurückzuführen sind.
Da Sie erheblichen Zeitaufwand in die Koordination des Glasfaserausbaus investieren mussten, könnten Sie zudem ggf. zusätzlich Schadensersatz für den entstandenen Zeitaufwand geltend machen.
Sollte die Telekom die Forderungen nicht erfüllen oder innerhalb einer bestimmten Frist keine zufriedenstellende Lösung anbieten, könnten Sie rechtliche Schritte in Aussicht stellen, z. B. eine Vertragskündigung oder Klage auf Schadensersatz.
Nächste Schritte:
Es ist aus meiner Sicht absolut empfehlenswert, einen Anwalt vor Ort hinzuzuziehen, der das Schreiben entsprechend erstellt und versenden kann. Entsprechende Anwaltskontakte in Ihrer Nähe finden Sie auf dieser Plattform durch direktes Kontaktieren der Kolleginnen und Kollegen (Suche auf dieser Plattform) oder auch unter:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche
Falls die Telekom innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert, könnte der Anwalt Ihnen weiterhelfen, entweder eine Vertragskündigung vorzubereiten oder Schadensersatzforderungen durchzusetzen.
Dieser Weg erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Telekom die Angelegenheit ernster nimmt und eine für Sie zufriedenstellende Lösung anbietet.
Nebstdem könnten Sie sich an die Verbraucherzentrale zwecks Beschwerde wenden:
https://www.vzbv.de/verbraucher/beschwerde-einreichen
Im Übrigeb besteht auch die Beschwerdemöglichkeit bei der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html
Viele Grüße