ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Grundsätzlich stellt sich hier zunächst die Frage, ob möglicher Weise die letzte Rechnung des von Ihnen gekündigten Vertrages noch offen steht?
Denn die Telekom rechnet zum Monatsende ab, sodass Sie natürlich noch über das Vertragsende des 12.11.2009 hinaus die letzte Rechnung, mithin vom Monat November, bezahlt haben müssen.
Sollte diese besagte Rechnung noch offen stehen könnte sich die Telekom auf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Rufnummernportierung berufen und bis zur vollständigen Leistung aller finanziellen Verbindlichkeiten die Portierung verweigern.
Weshalb jedoch eine etwaige offenstehende Zahlungsverbindlichkeit nicht auch in der von Ihnen geforderten Abschlussrechnung gewährt wird, entzieht sich meiner Kenntnis und ist natürlich nicht richtig. Insoweit muss die Telekom Ihnen selbstverständlich eine Abschlussrechnung hinsichtlich der vermeintlich offenstehenden Rechnungen völlig unabhängig noch vermeintlich offenstehender Beträge sondern vielmehr dieser inklusive vorlegen.
Soweit kein Zurückbehaltungsrecht der Telekom besteht könnten sie schon allein aufgrund der Portierungsbestätigung einen Anspruch hierauf geltend machen, wobei sich ein solcher Anspruch meines Erachtens auch schon aus dem Rechtsinstitut der sog. culpa post contrahendo ergibt, also einem Anspruch des Vertragsgegners so gestellt zu werden, dass dieser nachvertraglich keinen Schaden durch die hier verweigerte Portierung erleidet.
Dass die Telekom, wenn ich das Ihren Ausführungen entsprechend richtig verstanden habe, den Vertrag trotz bestätigter, fristgerechter Kündigung einfach fortführt ist natürlich dann rechtswidrig, wenn Sie dafür bezahlen sollen und die Telekom das o.g. Zurückbehaltungsrecht nicht hat.
Ansonsten wäre es unter Gesichtspunkten der Schadensvermeidungspflicht gegebenenfalls sogar geboten, dass ihr Vertrag während dieser Auseinandersetzung fortgeführt wird, um Ihnen keine erheblichen Nachteile durch Nichterreichbarkeit etc. entstehen zu lassen.
Insoweit ist die jetzige Abschaltung ihres Anschlusses ohne die Portierung Ihrer Nummern unter Berücksichtigung der vorgenannten Schadensvermeidungspflicht m.E. in jedweder Hinsicht rechtswidrig, wenn nicht sogar rechtsmissbräuchlich.
Wenn, wie Sie es hier aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung auch darlegen, zwischen Ihnen persönlich und der Telekom kein Weiterkommen mit dem aufgezeigten Problem in Aussicht steht, so müssten Sie den Rechtsweg beschreiten, bei dem ich Sie auch gerne vertrete. Allerdings wäre es sehr wichtig im Vorfeld zu klären, ob der Telekom z.B. wegen einer noch ausstehenden letzten Monatsrechnung o.ä. ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht zusteht.
Sollte dem nicht so sein, müsste ich zumindest wissen, um welche Forderung es sich hinsichtlich der genannten Abschlussrechnung handeln soll.
Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für (kostenlose) Rückfragen oder einer gewünschten Beauftragung jederzeit und gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,
Ihr
Alexander Stephens
Hallo, sehr geehrter Herr Stephens,
erst mal herzlichen Dank für die prompte Antwort.
Gern nutze ich die Möglichkeit der weiteren Frage:
Die Telekom beruft sich darauf, dass durch den Portierungsauftrag vom 20.10. an 1&1 die bestätigte Kündigung zum 12.11.09 hinfällig sei und eine neue Kündigungsfrist einzuhalten sei. Ich meine, dass die Portierung logische Konsequenz der Kündigung ist. Falls dem nicht so wäre, hätte mich die Telekom darauf hinweisen müssen. Den AGBs konnte ich es nicht entnehmen. Als mich die Telekom darauf hingewiesen hat, wie die Portierung zu beauftragen ist, habe ich das taggleich veranlaßt, was aus Telekom die Kündigungsverschiebung nach sich ziehen soll, owbohl sie mich am erst nach der von ihr genannte Frist darüber informiert hat. 2007 hatte die Telekom übrigens innerhalb von 14 Tagen eine Portierung zu sich selbst hinbekommen.
Von der November-Rechnung wurden anteilig für die Zeit bis 12.11. zunächst am 24.11. 25,28 EUR überwiesen. An 19.1. wurden weitere 9,25 als Rechnungsanteil für Dritt-Dienste (Ventelo und Linecall) überwiesen. Laut Telekom vom 21.01.10 wären (Stand 20.01.) 23,37 zzgl. 2 EUR Mahngebühren für die November-Rechnung offen. Die überwiesenen 9,25 EUR hat die Telekom dabei noch nicht überwiesen.Mit den überwiesenen 9,25 wurde nochmals die Telekom gebeten, etwaige weitere aus Ihrer Sicht offene Posten auf der angekündigten Abschlußrechnung aufzuführen. In der Kündigungsbestätigung vom 27.10.09 sind für die Rufnummermitnahme von 3 Nummern 8,94 EUR als Kosten aufgeführt. Da oben steht „keine Rechnung“ bin ich bislang davon ausgegangen, dass diese in der Abschlußrechnung sein werden. Seitens der Telekom heißt es dazu am 16.11.09, „Bitte gleichen Sie zunächst die aktuelle Rechnung vollständig aus. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie von uns noch eine Schlußrechnung. Darin schreiben wir den Anteil des monatlichen Betrags gut, den wir zu viel berechnet haben."
Die Telekom hat dann weitere Rechnungen für Dezember, Januar und Februar übermittelt.Sie beruft sich dabei im Schreiben vom 02.02. nicht auf ein Rückbehaltungsrecht, sondern darauf, dass der Vertrag bis 12.11.2010 laufen würde. Eine Schlußrechnung liegt bis heute nicht vor.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, empfehlen Sie die noch offenen 14,12 zzgl. 2 EUR Mahngebühren vom Nov. zu überweisen, obwohl mir diese ja dann wieder gutgeschrieben werden sollen?
Frage: Da die Kündigungsbestätigung [die mit der aufgeführten Portierung] vom 27.10. kein von der Kündigung abweichendes Datum enthält, liege ich richtig anzunehmen, dass dementsprechend der zuvor bestätigte (09.02.09 und 20.10.09) Kündigungstermin zum 12.11.09 weiterhin gilt, sonst hätte ein anderer Termin zur Portierung genannt werden müssen.
Frage: Was muß ich der Telekom schreiben, dass der Vertrag für die Dauer der Auseinandersetzung fortgeführt werden soll – bzw. ich für diese Zeit wieder DSL Zugang und Telefonarnufe tätigen kann und zu wessen Lasten? Angerufen kann ich übrigens noch werden.
Sind dabei Fristen zu beachten und welche Kosten entstehen im Falle des Rechtsweges, kann ich diese bei der Telekom geltend machen?
Soweit nötig, werde ich gern auf Sie zukommen.Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Um welche Forderung es sich bei der Schlußrechnung handeln soll, kann ich nur vermuten (Portierungsgebühren, ggf. zzgl. Restkosten für die Zeit bis 12.11.09).An Rechnungen & Mahnungen sind laut Telekom für die Zeit nach dem 12.11. offen: - 107,30 EUR, abzgl. 9,25 zzgl. 41,11 EUR für Februar 2010.
Zu ihrer Nachfrage:
"Die Telekom beruft sich darauf, dass durch den Portierungsauftrag vom 20.10. an 1&1 die bestätigte Kündigung zum 12.11.09 hinfällig sei und eine neue Kündigungsfrist einzuhalten sei. Ich meine, dass die Portierung logische Konsequenz der Kündigung ist".
Das meine ich aber auch! Die Kündigung hat rein gar nichts mit der Portierung zu tun und ich sehe das schon allein wegen der vorgenannten nachvertraglchen Pflichten der Telekom so (wie Sie auch) als logische Konsequenz einer Kündigung.
Das hierin zugleich ein konkludenter Widerruf Ihrer Kündigung zu sehen sei, ist völlig abwegig. Insoweit gilt selbstverständlich der bestätigte und fristgerechte Kündigungstermin zum 12.11.2009.
Zum weiteren Vorgehen schlage ich jedenfalls vor, die ausstehenden Beträge, die bis zum Kündigungszeitpunkt am 12.111.2009 angefallen waren, auszugleichen, damit eben keine etwaigen Zurückbehaltungsrechte geltend gemacht werden und die Telekom apodiktisch aufzufordern die Portierung vorzunehmen und Ihnen für die Dauer dieser Maßnahme Ihren Zugang wieder freizuschalten.
Sollte die Telekom hierauf nicht reagieren müsste man den Rechtsweg beschreiten, dessen Kosten, je nachdem ob Sie rechtschutzversichert sind, zunächst Sie vorleisten müssten, aber im Falle des Obsiegens selbstverstämdlich vom Gegner erstattet bekämen. (Auch etwaige vorgerichtliche Kosten)
Ich hoffe Ihre Fragen abschließend beantwortet zu haben und biete Ihnen gerne an, nochmals auf mich zurückzukommen, sollten noch Fragen ungeklärt sein.
Ich wünsche einen geruhsamen Abend,
Ihr
ALexander Stephens