18. Juni 2011
|
20:30
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
Tel: 069-4691701
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E-Mail: tsmack@t-online.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Es ist leider ein häufiges Problem bei dem Kundendienst von Telekommunikationsunternehmen und insbesondere bei sogenannten Hotlines, daß die Kunden lediglich vertröstet werden, aber keine greifbaren Schritte unternommen werden um das jeweilige Problem zu lösen.
Da in der Regel auch der Inhalt der jeweiligen Gespräche und etwaige Zusicherungen nicht nachgewiesen werden können, kommt man so bei fortgesetzten Problemen nicht weiter.
Grundsätzlich haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wenn Ihr Telefon- und Internetanschluß dauerhaft nicht funktioniert. Dafür ist normalerweise eine Abmahnung notwendig.
Nun verstehe ich Ihr Anliegen so, daß Sie nicht unbedingt den Vertrag kündigen wollen, sondern möglichst schnell wieder Ihren funktionierenden Telefonanschluß bekommen möchten. Auch in diesem Fall erscheint es mir der beste Weg bei Ihrem Vertragspartner mit einer Abmahnung Druck zu erzeugen.
Sie gehen am Besten so vor, daß Sie den Vertragspartner nachweisbar per Einschreiben und Rückschein zur Beseitigung der Mängel auffordern und eine letzte Frist von 10 Werktagen setzen. Gleichzeitig sollten Sie eine außerordentliche Kündigung androhen, falls die Mängel in diesem Zeitraum nicht behoben sind.
Es kann auch nichts schaden, wenn Sie in dem Schreiben gleichzeitig erwähnen, daß Sie sich Schadensersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten, da der Mitarbeiter pflichtwidrig eine Verbindungsumstellung empfohlen hat, die für Ihren Anschluß nicht geeignet ist.
Nach aller Erfahrung reagieren Telekommunikationsunternehmen auf derartige Schreiben schneller als auf Anrufe bei der Hotline.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten. Ich stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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Rückfrage vom Fragesteller
18. Juni 2011 | 23:44
Hallo Herr Mack,
könnten Sie für mich die Abmahnung an die Telekom formulieren und in meinem Auftrag versenden? Ich würde Ihnen dann die beiden von mir bereits versandten Briefe und die Auftragsbestätigung der Telekom zukommen lassen.
Kosten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
19. Juni 2011 | 11:12
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Sie können mir die Briefe und Auftragsbestätigung per e-mail zukommen lassen. Ich mache Ihnen dann ein Angebot bzgl. der Kosten für eine Abmahnung.
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt