Telekom Handy zum dritten Mal kaputt, Vertragskündigung vorzeitig möglich?

20. April 2015 04:12 |
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Vertragsrecht


Zusammenfassung

Ein Mobilfunkvertrag kann vorzeitig gekündigt werden, wenn das defekte subventionierte Handy dreimal durch den Anbieter nicht repariert werden konnte.

Guten Tag,
ich habe einen T-Mobile Vertrag mit (noch) langer Restlaufzeit.
Der Vertrag wurde mit dem Erwerb eines Handys (S5) abgeschlossen (Vertragsverlänerung). Seitdem ist das selbe Handy bzw. die Austauschgeräte dreimal kaputtgegangen. Immer mit dem selben Fehler, dass man mich beim telefonieren nicht mehr verstehen kann (viel zu leise). Es ist mir nun möglich (vorzeitig) auf ein anderes Handymodel umzusteigen. Inzwischen wäre es mir aber lieber, den Vertrag vorzeitig (sofort) zu kündigen und den Anbeiter zu wechseln.
Ist dies möglich? Und wenn ja, wie?
Danke schonmal im voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:

Sie haben zwei (kombinierte) Verträge abgeschlossen, nämlich

1. einen Kaufvertrag/Mietvertrag über das Handy und
2. einen Mobilfunkvertrag.

Üblicherweise werden solche "kombinierten" Verträge abgeschlossen, um zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Beide Verträge wären unabhängig von einander nicht geschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge aus meiner Sicht insgesamt gekündigt werden, auch wenn nur ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist. Dies jedoch nur dann, wenn dem Handyanbieter die Möglichkeit gegeben wurde nachzubessern. Dies ist nach Ihrer Schilderung bereits dreimal geschehen.

Nicht verschweigen möchte ich, dass man, wie in juristischen Dingen leider öfters, auch anderer Auffassung sein kann. So lässt sich durchaus hören, dass sich ein Problem im Kaufvertrag/Mietvertrag nicht auf den Mobilfunkvertrag auswirkt, Sie also von dem Kaufvertrag/Mietvertrag zurücktreten (nicht kündigen) können, der Mobilfunkvertrag jedoch bestehen bleibt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Freundliche Grüße

Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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