Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:
Sie haben zwei (kombinierte) Verträge abgeschlossen, nämlich
1. einen Kaufvertrag/Mietvertrag über das Handy und
2. einen Mobilfunkvertrag.
Üblicherweise werden solche "kombinierten" Verträge abgeschlossen, um zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Beide Verträge wären unabhängig von einander nicht geschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge aus meiner Sicht insgesamt gekündigt werden, auch wenn nur ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist. Dies jedoch nur dann, wenn dem Handyanbieter die Möglichkeit gegeben wurde nachzubessern. Dies ist nach Ihrer Schilderung bereits dreimal geschehen.
Nicht verschweigen möchte ich, dass man, wie in juristischen Dingen leider öfters, auch anderer Auffassung sein kann. So lässt sich durchaus hören, dass sich ein Problem im Kaufvertrag/Mietvertrag nicht auf den Mobilfunkvertrag auswirkt, Sie also von dem Kaufvertrag/Mietvertrag zurücktreten (nicht kündigen) können, der Mobilfunkvertrag jedoch bestehen bleibt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Freundliche Grüße
Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
vielen Dank für Ihre Frage, welche ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten darf:
Sie haben zwei (kombinierte) Verträge abgeschlossen, nämlich
1. einen Kaufvertrag/Mietvertrag über das Handy und
2. einen Mobilfunkvertrag.
Üblicherweise werden solche "kombinierten" Verträge abgeschlossen, um zusätzlich ein vergünstigtes oder kostenloses Handy erwerben zu können. Beide Verträge wären unabhängig von einander nicht geschlossen worden. Daher können kombinierte Verträge aus meiner Sicht insgesamt gekündigt werden, auch wenn nur ein Teilvertrag einen Kündigungsgrund aufweist. Dies jedoch nur dann, wenn dem Handyanbieter die Möglichkeit gegeben wurde nachzubessern. Dies ist nach Ihrer Schilderung bereits dreimal geschehen.
Nicht verschweigen möchte ich, dass man, wie in juristischen Dingen leider öfters, auch anderer Auffassung sein kann. So lässt sich durchaus hören, dass sich ein Problem im Kaufvertrag/Mietvertrag nicht auf den Mobilfunkvertrag auswirkt, Sie also von dem Kaufvertrag/Mietvertrag zurücktreten (nicht kündigen) können, der Mobilfunkvertrag jedoch bestehen bleibt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Freundliche Grüße
Hauke Flamming LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht