Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich werden Vertragsänderungen und die dem neuen Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen dem Kunden mitgeteilt. Dieser kann dann in einem festgeschriebenen Zeitraum – meist sind dies 4-6 Wochen - der Änderung widersprechen. Sind die Änderungen negativ für den Kunden, wird ihm oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die Möglichkeit eingeräumt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Bei der Umstellung Ihres Vertrages auf einen anderen Tarif ist dies nicht nachteilig für Sie, wenn Sie die gleichen Leistungen erhalten und hierdurch auch keine höheren Kosten entstehen.
Eine Vertragsverlängerung wäre für Sie jedoch nachteilig, da Sie sich bereits einen anderen Anbieter gesucht haben und Sie länger an die Telekom gebunden wären, als Sie dies mit Ihrem alten Vertrag sind.
Eine einseitige Vertragsänderung darf aber nicht vorgenommen werden, so dass Sie, wie oben gesehen, widersprechen können. Möglicherweise ist hier auch eine Kündigung allein aus diesem Grund möglich. Dies müssten Sie allerdings in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Eine fristlose Kündigung wegen der nicht erzielten Maximalgeschwindigkeit von 16 kbits ist meist nicht erfolgsversprechend, da sich die Telekommunikationsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, die Maximalgeschwindigkeit herabzusetzen, wenn an dem genauen Wohnort keine höhere Übertragungsrate erzielt werden kann.
Ich rate Ihnen somit an, den veränderten Vertragsbedingungen und damit auch der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Einen Widerspruch kann man zwar schon in Ihrer Beschwerde sehen. Dies sollte aber nochmals ausdrücklich erfolgen. Zusätzlich sollten Sie die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und nachsehen, ob Ihnen für den Fall des Widerspruchs von der Telekom ein Kündigungsrecht eingeräumt wird.
Des Weiteren sollten Sie den Vertrag fristgemäß ordentlich kündigen, so wie Sie dies beabsichtigt hatten.
Auch wäre es Ihnen anzuraten, von der Telekom eine schriftliche Bestätigung der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu fordern.
Sollte die Telekom die Kündigung nicht akzeptieren, kann ich Ihnen nur anraten, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich werden Vertragsänderungen und die dem neuen Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen dem Kunden mitgeteilt. Dieser kann dann in einem festgeschriebenen Zeitraum – meist sind dies 4-6 Wochen - der Änderung widersprechen. Sind die Änderungen negativ für den Kunden, wird ihm oft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die Möglichkeit eingeräumt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Bei der Umstellung Ihres Vertrages auf einen anderen Tarif ist dies nicht nachteilig für Sie, wenn Sie die gleichen Leistungen erhalten und hierdurch auch keine höheren Kosten entstehen.
Eine Vertragsverlängerung wäre für Sie jedoch nachteilig, da Sie sich bereits einen anderen Anbieter gesucht haben und Sie länger an die Telekom gebunden wären, als Sie dies mit Ihrem alten Vertrag sind.
Eine einseitige Vertragsänderung darf aber nicht vorgenommen werden, so dass Sie, wie oben gesehen, widersprechen können. Möglicherweise ist hier auch eine Kündigung allein aus diesem Grund möglich. Dies müssten Sie allerdings in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen.
Eine fristlose Kündigung wegen der nicht erzielten Maximalgeschwindigkeit von 16 kbits ist meist nicht erfolgsversprechend, da sich die Telekommunikationsunternehmen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, die Maximalgeschwindigkeit herabzusetzen, wenn an dem genauen Wohnort keine höhere Übertragungsrate erzielt werden kann.
Ich rate Ihnen somit an, den veränderten Vertragsbedingungen und damit auch der Vertragsverlängerung schriftlich zu widersprechen. Einen Widerspruch kann man zwar schon in Ihrer Beschwerde sehen. Dies sollte aber nochmals ausdrücklich erfolgen. Zusätzlich sollten Sie die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und nachsehen, ob Ihnen für den Fall des Widerspruchs von der Telekom ein Kündigungsrecht eingeräumt wird.
Des Weiteren sollten Sie den Vertrag fristgemäß ordentlich kündigen, so wie Sie dies beabsichtigt hatten.
Auch wäre es Ihnen anzuraten, von der Telekom eine schriftliche Bestätigung der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu fordern.
Sollte die Telekom die Kündigung nicht akzeptieren, kann ich Ihnen nur anraten, einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)