Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
In Ihrem Fall sollte man den Vertrag möglichst zeitnah fristlos kündigen und gleichzeitig auch die angegebene Willenserklärung aufgrund der Täuschung über den Tarif und den Irrtum über die Eigenschaften des Tarifs anfechten. Gerne kann ich Ihnen ein Angebot für ein entsprechendes Anwaltsschreiben unterbreiten.
Wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, dann müsste man wohl belegen, dass das tatsächlich so zugesagt wurde. Dabei konnte insbesondere auch problematisch werden, wenn sich das Gegenteil aus den schriftlichen Unterlagen ergibt. Man kann den Techniker als Zeugen benennen, zu dem Sie Kontakt haben und man sollte auch versuchen heraus zu finden, wer die anderen Betroffenen sind, denen das ebenfalls zugesagt wurde. Beweisen werden Sie das wahrscheinlich eher nicht können. Es kann sich in der konkreten Konstellation aber dennoch lohnen außergewöhnlich hartnäckig zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
E-Mail: