Teilegutachten, Autotuning, ABEs - sprich Urkunden

17. Mai 2006 09:39 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Sehr geerhte Damen und Herren,

ich betreibe eine Webseite, auf welcher sich User anmelden
können. Diese User können dort eingeben welche Gutachten sie
für Ihre Autos besitzen. Wenn jetzt ein User genau das selbe
Gutachten braucht, kann es sich mit dem User in Verbindung
setzen ohne das dessen Kontaktdaten bekannt gegeben werden.

Diese Gutachten können zum Teil von der jeweiligen Anbieter-
Webseite kostenlos und teilweise kostenpflichtig heruntergeladen
werden.

Es wird jedoch keines der Gutachten auf meiner Seite direkt als
Download angeboten - man kann auf meiner Seite überhaupt nichts
downloaden.

Es können lediglich Kontakte gefunden werden, welche eben das
gewünschte Gutachten besitzen - ob die User jetzt untereinander
tauschen oder nicht, hat nichts mehr mit meiner Webseite zu tun!

Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich mich mit dieser Seite
starfbar mache, denn ich bekomme immer wieder e-Mails mit
Drohungen usw.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

Ich sehe hier die Gefahr einer Beteiligung am Betrug (§ 263 StGB). Gutachten werden für den jeweiligen Einzelfall erstellt. Wenn User die Gutachten herunterladen, um damit einen für sie günstigen aber nicht wahrheitsgemäßen Sachstand darstellen zu können, ist der Betrugstatbestand erfüllt, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll.

Ob aus diesem Umstand auf Ihren Vorsatz geschlossen werden kann, ist jedoch fraglich. Sollte es zu einer Ermittlung kommen, wird es entscheidend auf die Frage ankommen, wozu die „fremden“ Gutachten eingesetzt werden. Wenn hier die betrügerische Absicht im Vordergrund steht und das offensichtlich ist, kann auf Ihren Vorsatz geschlossen werden. Dass Sie das Verhalten der User als Betreiber der Seite fördern (bzw. überhaupt erst möglich machen), liegt auf der Hand.

Dieser Überlegung würden Sie entgegenwirken, wenn Sie deutlich sichtbar auf Ihrer Homepage darauf hinweisen, dass die Gutachten nur zu informatorischem Zweck zur Verfügung stehen und die Kontakte auf Ihrer Homepage nur zu ebendiesem Zweck genutzt werden dürfen.

Ohne weitere Informationen über die Art der Gutachten und die Art der Verwendungsmöglichkeiten kann jedoch keine abschließende Beurteilung in strafrechtlicher Hinsicht erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion und auch zur vertieften Prüfung zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2006 | 10:42

Sehr geehrter Herr Timm,

die Gutachten bzw. ABEs sind z.B. allgmeine Betriebserlaubnisse.

Die werden benötigt, wenn man z.B. einen Heckspoiler an einen
Opel Corsa schrauben möchte. Für diesen Heckspoiler muss ich
dann die entsprechende ABE mitführen. Die ABE wird vom
Hersteller in Auftrag gegeben und kostet einiges an Geld -
weshalb diese auch nicht begeistert sind von meiner Seite. Die
ABE gilt demnach für gewisse Fahrzeuge bzw. Fahrzeugtypen und
kosten meist extra, wenn das Teil nicht direkt im Handel sondern
gebraucht gekauft wird.

Ich möchte den Firmen keinen Schaden zufügen, sonder den
Tuningfreunden eher eine kleine Hilfe sein.

Wenn Sie jetzt vorschlagen würden von dieser Webseite in der
momentanen Form Abstand zu nehmen, dann würde ich die Seite
ändern - sollte sie jedoch keinen Tatbestand erfüllen, dann
würde ich die Seite so belassen.

Im Prinzip ist meine Seite nicht anderes als ein Suchmaschine -
da müsste man doch google ständig verklagen, denn auf google
finde ich jede Menge von Seiten, welche einen Tatbestand in
jeglicher Hinsicht erfüllen - und nur weil google darauf
verweist, ist es noch lange nicht verantwortlich dafür...

Den von Ihnen erwähnten Hinweis werde ich auf jeden Fall hinzufügen. Da ich natürlich kein Millionär bin, möchte ich nicht mit Massenabmahnungen rechnen müssen...

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2006 | 11:14

Ich sehe hier nur dann ein Problem, wenn die Gutachten nicht „verkauft“ bzw. Dritten zugänglich gemacht werden dürften. Dies vermag ich ohne weitere Recherche nicht zu beurteilen. Da grds. eine Kopie der ABE mit den einzubauenden Teilen geliefert wird, sehe ich kein Problem, ebensolche Kopien auf dem Markt anzubieten, für den Fall, dass man entsprechende Teile ohne das Gutachten erworben hat.

Der Vergleich zu google hinkt, da hier keine Links zu bestimmten Seiten eingestellt sind, sondern alle eingestellten Seiten nach Stichwörtern durchsucht und unabhängig ausgeworfen werden. Auch ist google nicht inhaltlich festgelegt.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten, empfehle ich, Ihre Seite vorerst unzugänglich zu machen und einen Anwalt Ihres Vertrauens aufzusuchen. Sie können sich gerne an mich wenden, wenn es zu Problemen kommt.

Viel Erfolg wünscht

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

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