TRC Telemedia schickt unberechtigt Rechnungen und Mahnungen

19. Mai 2009 20:36 |
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Inkasso, Mahnungen


Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich wende mich im Auftrag meines Bruders an Sie, der sich zurzeit außer Stande sieht in der Angelegenheit irgend etwas zu unternehmen, da er nach einem etwa 12stündigen Zuckerkoma im April momentan in einer REHA-Klinik befindet. Auch ich bin in diesem Fall überfordert und suche daher Rat. Ereignet hat sich bisher Folgendes:

Meinem Bruder wurde am 30.03. diesen Jahres ein Schreiben der Fa. TRC Telemedia mit Sitz in 36094 Petersberg zugestellt in dem behauptet wird, er habe mit seinem Handy am 06.09.2006 eine kostenpflichtige Telefonsex-Hotline (3 Festnetznummern waren angegeben) angewählt und die Rechnung in Höhe von 75 EUR (inkl. 19% MwSt, obwohl es 2006 noch 16% waren) nicht beglichen. Er hat mir versichert, definitiv nie bei einer solchen Hotline angerufen zu haben und habe das Schreiben zuerst einmal ignoriert.

Als Folge kam am 20.04.09 eine Mahnung o.b. Firma, in der man nun bereits 110,-- EUR von ihm forderte. Ich habe mich via Internet halbwegs schlau machen können und über die Machenschaften dieser Fa. einiges erfahren können. In jedem Fall aber sollte man (lt. Verbruacherzentrale) einen schriftlichen Widerspruch gegen Rechnung und Mahnung einlegen und per Einschreiben mit Rückschein zu TRC schicken (übrigens eine reine Postfachadresse). Der Widerspruch wurde am 25.04.09 abgeschickt und laut Rückschein am 28.04.09 der Empfang quittiert.

Der Erfolg war am 15.05 09 allerdings eine weitere Mahnung über nunmehr 190,-- EUR, bei Nichtzahlung drohe man ihm mit Strafanzeige wegen Betruges, es ist von einem Verzugsschaden gem. BGB die Rede und nun sind wir alle etwas ratlos, wie man in diesem Fall weiter vorgehen soll/kann. Als angebliches Beweisstück war der neuen Mahnung ein sogenanntes Anlagenprotokoll beigefügt aus dem lediglich Name und Anschrift meines Bruders, sowie 7 Kreuze an Stellen: Mahnungen, Verdacht des Betruges, vorsätzlich, existent, Strafanzeige, Prüfung b - eine DIN A4 Seite wie sie jeder mit einer Schreibmaschine oder einem PC aufsetzen kann. In jedem Falle: sehr dubios und undurchsichtig.

Die von meinem Bruder im Widerspruch eingeräumte Frist, binnen 14 Tagen oder spätestens bis zum 07.05.09 Nachweise für einen geschlossenen Vetrag oder einen ähnlichen Beweis für das geführte Telefonat zu liefern, ließ TRC Telemedia jedenfalls um mehr als eine Woche verstreichen.

Sollte man erneut widersprechen oder die Briefe ignorieren und die ganze Sache aussitzen? Oder zahlen, um weiteren Querelen aus dem Weg zu gehen.

Kann TRC überhaupt noch nach 3 Jahren eine Rechnung schicken oder hat es damit zu tun, dass voraussichtlich niemand die Einzelvebindungsnachweise seines Handys über diesen Zeitraum abheftet und genau damit spekuliert wird.

Das sind eigentlich alle relevanten Daten und Punkte, auf die ich zurückgreifen kann.

Was kann ich nun für meinen Bruder tun, wie kann ich ihm raten?
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach meinen bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dieser Firma um eine solche Firma, die im Internet für solche Rechnungen und Mahnungen hinreichend bekannt ist.
Es wird dabei durch die Firma auch oftmals noch ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet.

Dabei sollten Sie der Forderung der Firma aber nicht nachkommen. Die Firma müsste zunächst den Vertragsschluss nachweisen. Dies dürfte ihr aber nicht gelingen.
Ohne einen solchen Vertrag entstehen aber auch keine Gebühren.

Daher sollten Sie Ihrem Bruder raten, die Schreiben/ Mahnungen zu ignorieren und keine Zahlungen leisten.

Oftmals lässt sich eine solche Angelgenheit durch ein Schreiben eines Anwaltes beenden.
Soweit Sie, bzw. Ihr Bruder daran Interesse haben, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung.

Der von Ihnen hier gebotene Einsatz wird Ihnen bei einer Beauftragung angerechnet, ggfs. verfügt Ihr Bruder auch über eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernimmt. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie ansonsten gerne unverbindlich.

Bezüglich Ihrer Frage, ob eine solche Forderung aus dem Jahr 2006 überhaupt noch geltend gemacht werden könnte, möchte ich Ihnen generell mitteilen, dass dies möglich wäre. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt am Schluss des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist. Damit würde ein Anspruch zum Ende des Jahres 2009 verjähren.
Dies nur als allgemeiner Hinweis auf die Verjährung, in Ihrem Fall besteht ja nach Ihren Angaben aber bereits kein Anspruch.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Benutzen Sie ansonsten bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ihrem Bruder wünsche ich auf diesem Wege gute Besserung.


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