Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dieser Firma um eine solche Firma, die im Internet für solche Rechnungen und Mahnungen hinreichend bekannt ist.
Es wird dabei durch die Firma auch oftmals noch ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet.
Dabei sollten Sie der Forderung der Firma aber nicht nachkommen. Die Firma müsste zunächst den Vertragsschluss nachweisen. Dies dürfte ihr aber nicht gelingen.
Ohne einen solchen Vertrag entstehen aber auch keine Gebühren.
Daher sollten Sie Ihrem Bruder raten, die Schreiben/ Mahnungen zu ignorieren und keine Zahlungen leisten.
Oftmals lässt sich eine solche Angelgenheit durch ein Schreiben eines Anwaltes beenden.
Soweit Sie, bzw. Ihr Bruder daran Interesse haben, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung.
Der von Ihnen hier gebotene Einsatz wird Ihnen bei einer Beauftragung angerechnet, ggfs. verfügt Ihr Bruder auch über eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernimmt. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie ansonsten gerne unverbindlich.
Bezüglich Ihrer Frage, ob eine solche Forderung aus dem Jahr 2006 überhaupt noch geltend gemacht werden könnte, möchte ich Ihnen generell mitteilen, dass dies möglich wäre. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt am Schluss des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist. Damit würde ein Anspruch zum Ende des Jahres 2009 verjähren.
Dies nur als allgemeiner Hinweis auf die Verjährung, in Ihrem Fall besteht ja nach Ihren Angaben aber bereits kein Anspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Benutzen Sie ansonsten bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ihrem Bruder wünsche ich auf diesem Wege gute Besserung.
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach meinen bisherigen Erkenntnissen handelt es sich bei dieser Firma um eine solche Firma, die im Internet für solche Rechnungen und Mahnungen hinreichend bekannt ist.
Es wird dabei durch die Firma auch oftmals noch ein Inkasso Unternehmen eingeschaltet.
Dabei sollten Sie der Forderung der Firma aber nicht nachkommen. Die Firma müsste zunächst den Vertragsschluss nachweisen. Dies dürfte ihr aber nicht gelingen.
Ohne einen solchen Vertrag entstehen aber auch keine Gebühren.
Daher sollten Sie Ihrem Bruder raten, die Schreiben/ Mahnungen zu ignorieren und keine Zahlungen leisten.
Oftmals lässt sich eine solche Angelgenheit durch ein Schreiben eines Anwaltes beenden.
Soweit Sie, bzw. Ihr Bruder daran Interesse haben, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung.
Der von Ihnen hier gebotene Einsatz wird Ihnen bei einer Beauftragung angerechnet, ggfs. verfügt Ihr Bruder auch über eine Rechtsschutzversicherung, welche die Kosten übernimmt. Über die Höhe der Kosten informiere ich Sie ansonsten gerne unverbindlich.
Bezüglich Ihrer Frage, ob eine solche Forderung aus dem Jahr 2006 überhaupt noch geltend gemacht werden könnte, möchte ich Ihnen generell mitteilen, dass dies möglich wäre. Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre und beginnt am Schluss des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist. Damit würde ein Anspruch zum Ende des Jahres 2009 verjähren.
Dies nur als allgemeiner Hinweis auf die Verjährung, in Ihrem Fall besteht ja nach Ihren Angaben aber bereits kein Anspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Benutzen Sie ansonsten bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Ihrem Bruder wünsche ich auf diesem Wege gute Besserung.