Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums steht im Ermessen der Ausländerbehörde, das heißt, einen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis haben Sie von vornherein nicht. Die Ausländerbehörde ist berechtigt, bei einem Wechsel des Studienfaches eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen bzw. zu verlängern, wenn der Wechsel innerhalb der ersten achtzehn Monate seit Beginn des Studiums erfolgt und die Universität bescheinigt, dass sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als achtzehn Monate verlängern wird; soll der Wechsel später erfolgen, kann die Ausländerbehörde ihn hinnehmen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann. Es ist daher sinnvoll, in einen Studiengang zu wechseln, in welchem möglichst Leistungsnachweise, die in dem alten Studiengang erworben wurden, angerechnet werden können.
Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Studium nicht glücklich sind und zudem ein Scheitern zu befürchten ist, werden Sie es einfach versuchen müssen, ein anderes Studium aufzunehmen. Es hat ja keinen Sinn, ein Fach weiterhin zu studieren, mit welchem man für sich nichts anfangen kann. Ihre Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein anderes Studium stehen wie gesagt gut, wenn Sie Leistungsnachweise Ihres bisherigen Studiums für das neue Studium verwerten können, wodurch sich die Dauer Ihres neuen Studiums verkürzen würde. Aber so oder so ist die Aussage der Ausländerbehörde, dass Sie nur innerhalb eines Jahres seit Studienbeginn das Fach wechseln dürften, in dieser Allgemeinheit nicht korrekt. Solange Sie das neue Studium innerhalb von zehn Jahren, gerechnet ab Ihrer Einreise nach Deutschland, abschließen können werden, ist der Wechsel grundsätzlich möglich und ich habe es in meiner Praxis auch schon häufig erlebt, dass Aufenthaltserlaubnisse in Fällen wie dem Ihren trotz Studienfachwechsel erteilt wurden.
Also, Sie werden es versuchen müssen. Sie sollten den Studienfachwechsel dann jetzt auch zügig angehen und nicht noch länger als bis zum Sommersemester 2009 warten, denn je länger Sie in Ihrem bisherigen Studienfach weitermachen, desto schwieriger wird ein Wechsel werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums steht im Ermessen der Ausländerbehörde, das heißt, einen Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis haben Sie von vornherein nicht. Die Ausländerbehörde ist berechtigt, bei einem Wechsel des Studienfaches eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen bzw. zu verlängern, wenn der Wechsel innerhalb der ersten achtzehn Monate seit Beginn des Studiums erfolgt und die Universität bescheinigt, dass sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als achtzehn Monate verlängern wird; soll der Wechsel später erfolgen, kann die Ausländerbehörde ihn hinnehmen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann. Es ist daher sinnvoll, in einen Studiengang zu wechseln, in welchem möglichst Leistungsnachweise, die in dem alten Studiengang erworben wurden, angerechnet werden können.
Wenn Sie mit Ihrem bisherigen Studium nicht glücklich sind und zudem ein Scheitern zu befürchten ist, werden Sie es einfach versuchen müssen, ein anderes Studium aufzunehmen. Es hat ja keinen Sinn, ein Fach weiterhin zu studieren, mit welchem man für sich nichts anfangen kann. Ihre Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein anderes Studium stehen wie gesagt gut, wenn Sie Leistungsnachweise Ihres bisherigen Studiums für das neue Studium verwerten können, wodurch sich die Dauer Ihres neuen Studiums verkürzen würde. Aber so oder so ist die Aussage der Ausländerbehörde, dass Sie nur innerhalb eines Jahres seit Studienbeginn das Fach wechseln dürften, in dieser Allgemeinheit nicht korrekt. Solange Sie das neue Studium innerhalb von zehn Jahren, gerechnet ab Ihrer Einreise nach Deutschland, abschließen können werden, ist der Wechsel grundsätzlich möglich und ich habe es in meiner Praxis auch schon häufig erlebt, dass Aufenthaltserlaubnisse in Fällen wie dem Ihren trotz Studienfachwechsel erteilt wurden.
Also, Sie werden es versuchen müssen. Sie sollten den Studienfachwechsel dann jetzt auch zügig angehen und nicht noch länger als bis zum Sommersemester 2009 warten, denn je länger Sie in Ihrem bisherigen Studienfach weitermachen, desto schwieriger wird ein Wechsel werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.