Streit wegen Malerarbeiten
25. Mai 2020 16:28
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Preis:
25,00 €
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Wir sind letztes Jahr im November aus unserer Wohnung ausgezogen und haben die Wohnung von einem Maler streichen lassen. Bei der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung lief alles glatt.
Als jedoch die Nachmieter einzogen, haben sie ungleichmäßige Farbe und nicht verspachtelte Bohrlöcher bemängelt. Ich habe daraufhin den Maler beauftragt nachzuarbeiten, was er auch getan hat. Nachdem er die Auftragsausführung gemeldet hat, habe ich die Nachmieterin angerufen, die mir mit "Nicht perfekt, aber akzeptabel" meines Erachtens Vollzug bestätigt hatte.
Leider ist das "Nicht perfekt" weiterhin Grund zum Streit: Die Nachmieter möchten die nicht fachgerechte Ausführung im Protokoll dokumentiert haben, die Hausverwaltung weigert sich. Ich habe den Maler noch einmal gebeten nachzuarbeiten und er hat sich dazu bereiterklärt. Jedoch möchten die Nachmieter ihn nur ungern reinlassen, da ja jemand die Möbel verrücken müsste und dabei Schäden auftreten könnten. Außerdem möchten sie, dass die Hausverwaltung die Arbeit abnimmt. Der Hausverwalter möchte das nicht, sondern nur eine Bestätigung, dass "alles in Ordnung" ist. Die werden die Nachmieter aber nicht geben.
Seine Lösung ist jetzt, mir einen Teil der Kaution einzubehalten. Das sehe ich nicht wirklich ein, da ich ein "sauberes" Abnahmeprotokoll habe und es um ein paar Bohrlöcher geht, die nach dem nächsten Streichen nicht mehr sichtbar sind.
Wie ist die Rechtslage?
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Wenn Sie ein Übergabeprotokoll erhalten haben, in dem keine Mängel aufgeführt sind, kann nachträglich von Ihnen keine Nachbesserung verlangt werden. Die Kaution ist dann voll auszuzahlen.
Haben Sie kein Übergabeprotokoll, haben Sie das Recht mindestens 2 oder 3 mal Ihre Arbeit auszubessern, bzw. Ihren Maler zu schicken. Wenn die Gegenseite das nicht annehmen will und das nicht begründen kann, kann auch keine weitere Nachbesserung verlangt werden.
Sie sollten die Hausverwaltung unter Fristsetzung zur Auszahlung der ungekürzten Kaution auffordern . Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, können Sie Klage erheben.
Ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt