11. April 2025
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14:22
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie müssen zwar keinen Rechtsanwalt einschaften.
Aber es erscheint sinnvoll.
Denn der Vorwurf kann böse enden.
Man könnte Ihnen charakterliche Mängel zumindest später über die Verkehrsbehörde vorwerfen, selbst wenn das Straf-/OWi Verfahren vielleicht eingestellt wird.
Daher sollten Sie sich auf keinen Fall äußern, sondern schweigen, bis eine Akteneinsicht erfolgt ist.
Erst dann sollte zum Vorwurf Stellung genommen werden.
Sofern Sie Drängen und Provokation aufführen, würde das dann eine mögliche Tat von Ihnen nicht entfallen lassen.
Daher sollten Sie schweigen und vielleicht doch einen Rechtsanwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle