Strafverfahren wegen Beleidigung im Verkehr

| 11. April 2025 13:47 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ein Gesten-Vorfall im Straßenverkehr, der auf Drängen und Provokation des anderen Fahrers folgte. Von der Polizei erhielt ich heute eine "Belehrung/schriftliche Anhörung im Strafverfahren", zu dem ich mich schriftlich äußern kann aber nicht muss. Da ich keinen Rechtsschutz habe, weiß ich nicht, was ich jetzt machen soll, zumal ich nicht weiß, ob es sich um eine Strafanzeige handelt oder um eine polizeiliche Ermittlung, um zu sehen, ob es zu einem Strafverfahren kommt. Ist es möglich, dass bei schriftlicher Erläuterung der Tatsachen das Verfahren eingestellt wird? Muss ich auf alle Fälle einen Anwalt einschalten?
Danke für Ihre Antwort.
11. April 2025 | 14:22

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen zwar keinen Rechtsanwalt einschaften.

Aber es erscheint sinnvoll.

Denn der Vorwurf kann böse enden.

Man könnte Ihnen charakterliche Mängel zumindest später über die Verkehrsbehörde vorwerfen, selbst wenn das Straf-/OWi Verfahren vielleicht eingestellt wird.

Daher sollten Sie sich auf keinen Fall äußern, sondern schweigen, bis eine Akteneinsicht erfolgt ist.

Erst dann sollte zum Vorwurf Stellung genommen werden.

Sofern Sie Drängen und Provokation aufführen, würde das dann eine mögliche Tat von Ihnen nicht entfallen lassen.

Daher sollten Sie schweigen und vielleicht doch einen Rechtsanwalt beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 13. April 2025 | 16:52

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