Strafbares Domaingrabbing nachweisbar?
| 4. August 2013 14:31
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Internetrecht, Computerrecht
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Zusammenfassung
Domaingrabbing kann einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch begründen, sofern Namens-, Firmen- oder Markenrechte verletzt sind. Ist dies nicht der Fall, werden Ansprüche i.d.R. nicht bestehen.
Die genante Domain ist fiktiv, da der Text öffentlich dargestellt wird
Vorgeschichte
Ein Domainhändler (VK) bietet über Sedo.de eine bestimmte Domain, an der ich interessiert bin. (Sein Portfolio: 1250 weitere Domains). Diese eine Domain will ich gerne kaufen, denn ich bin seit Jahren bereits im Besitz gleichnamiger Domains unter anderen TLD (.com, .net, .org, .eu, .info) und will ein ganzheitliches Angebot schaffen. Die Domains haben alle ihren Content auf einer anderen Domain dessen Name keine Ähnlichkeiten hat. Ich nutze die Domains schon seit Jahren rein privat ohne jegliche geschäftliche Interessen. Auf meinen Domains schreibe ich über den Vergleich von Spielkonsolen.
Versuch des Ankauf
Mein Gebot von 100 Euro im Oktober 2012 an den VK ergab eine Preisvorstellung seinerseits von 700 Euro. Das ist zuviel für mich als Privatmann. Deshalb brach ich die Verhandlung ab. Die Recherchen im Internet ergaben einen Wert der Domain von geschätzten 330-430 Euro. Im Januar 2013 fragte ich erneut beim o.g. VK an und er verlangt aufeinmal 10.000 Euro (Zehntausend). Ich brach die Verhandlung erneut ab, fragte mich aber warum der VK aufeinmal so viel Geld dafür verlangte. Vermutlich hatte er bemerkt, dass mir die anderen Domains bereits gehören und wittert nun ein dickes Geschäft.
Domainbewertung
Meine erneute Prüfung damals und heute ergab:
- Die angefragte Domain hat nur einen Pseudo Inhalt der über Sedo generiert wird.
- Der Google-Pagerank ist 0 (keine Listung)
- Es gibt keinen Kunden-/User-Stamm auf der Seite
- Die URL hat lt. Google unter 5 Besucher
- der Domainname hat nach sprachlicher Analyse kaum Relevanz (ca. 9%)
Der vom VK verlangte preios ist also ein reiner Phantasiepreis ohne Gegenwert.
Ich beauftragte Sedo für 29 Euro mir ein Gutachten zur Domain zukommen zu lassen. Laut deren oberflächlicher Prüfung wurde mir ein Wert von geschätzten(!) 1000 Euro genannt und angeboten für 49 Euro eine genaue Prüfung vorzunehmen. Man muss dabei aber beachten, dass Sedo hier am Verkauf verdient, also an einem möglichst hohen Preis interessiert ist. Entsprechend hoch fällt die Schätzung aus. Bei Sedo sind in 2 Jahren 9 Anfragen/Gebote zum Ankauf der o.g. Domain eingegangen. Acht davon sind durch mein Interesse entstanden.
Ankaufversuch durch 3. Person
Zwei Wochen später fragte mein Lebensgefährte mit seiner gewerblichen Anschrift (also einer anderen Anschrift als meine) ebenfalls diese Domain beim o.g. VK an. Nach einigen Wochen und einem Gebot von 100 Euro antwortete der VK und siehe da, von meinem Lebensgefährten verlangt er "nur" 2500 Euro für die Domain. Was aber immernoch viel zu hoch ist. Auf Nachfrage meines Lebensgefährten warum der Preis so hoch sei, hat der VK bisher nicht geantwortet. Das war vor ca. 2-3 Wochen
Was ich wissen möchte
Der VK verlangt also 10.000 Euro von mir, während er von anderen weit weniger verlangt. Aus meiner Sicht handelt es sich um unerlaubtes Domaingrabbing, da der VK mich unlauter benachteiligt und den Preis von meiner Person abhängig macht, bzw. mich behindert. Besteht die Chance, dass dem VK die o.g. Domain gerichtlich aberkannt wird?
Bis auf zwei Ausnahmen waren damals alle anderen Domains frei. Für die zwei Ausnahmen habe ich seinerzeit 100-150 Euro bezahlt. Wäre meine Chance die Herausgabe der Domain zu erreichen besser oder schlechter, wenn ich mit meinen jetzigen gleichnamigen Domains Geld durch Werbung einnehmen würde oder dies vor hätte?