27. Februar 2013
|
17:00
Antwort
vonRechtsanwalt Philipp Wendel
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail: wendel@rems-murr-kanzlei.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Sie haben Ihren Einsatz auf den Mindesteinsatz reduziert. Ich bitte Sie dies zu berücksichtigen.
Ich rate Ihnen schriftlich den Onlinehändler per Einwurfeinschreiben (mit Rückschein!) unter Fristsetzung von 14 Tagen Ihnen das Geld zurückzuüberweisen.
Sollte dieser dem nicht nachkommen, sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen, der z.B. über ein Mahnverfahren den Betrag einfordern wird.
Die Kosten für den Kollegen wird der Onlinehändler nach Ablauf der Frist übernehmen müssen und Ihnen ebenfalls erstatten.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Philipp Wendel