Steuervorteile für Baudenkmäler (§10i EStG), welche Grundlage?

| 12. Januar 2005 16:02 |
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Steuerrecht


Ich habe in 2002 eine Eigentumswohnung in einem noch
zu sanierenden Baudenkmal gekauft, also noch die 10
mal 10% Regel.

Kaufpreisaufteilung nach Kaufvertrag:
Kaufpreis 217.000 €
… davon Altbau (30%) 65.100 €
… davon Grundstück (20%) 43.400 €
… davon Sanierungsmassnahmen (50%) 108.500 €

Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, usw. ) waren 9.257 €.

Spannende Frage: worauf kann ich 10 Jahre 10% abschreiben?

a) auf 50% von Summe Kaufpreis und Kaufnebenkosten = 113.128€

oder

b) Sanierungsmassnahmen = 108.500€

oder

c) ?

Mein Finanzamt meint b). Ich kann das persönlich nicht nachvollziehen,
da ich Kaufnebenkosten auch für die Sanierungsmassnahmen hatte (die
Grunderwerbsteuer z.B. war auf den gesamten Kaufpreis und nicht nur auf
Altbau und Grundstück bemessen).
Guten Tag,

die Auffassung Ihres Finanzamtes ist leider zutreffend. Die Sonder-AfA bezieht sich allein auf die Sanierungsmaßnahmen, seien es nun Anschaffungskosten oder Herstellungskosten. Maßgeblich ist nur, daß die Maßnahmen erst nach dem Kauf begonnen wurden. Grundlage der AfA ist damit allein die Höhe der Sanierungsmaßnahmen, nicht aber die weiteren Kosten.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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