Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage unter Berücksichtigung der Möglichkeiten dieses Forums und Ihres Einsatzes.
Im Jahr 2009 sind Sie wegen des Wohnsitzes in Deutschland bis zum Umzug in die Schweiz hier in Deutschland auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig.
Eine Ummeldung für das Jahr 2009 ist daher nicht erforderlich.
Das bedeutet, dass Sie für das Jahr 2009 wie bisher eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Die Einnahmen aus der Schweiz sind bei dem Steuertarif zu berücksichtigen, sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei können Sie bei dem Einkommen, das aus der Schweiz herrührt, die nach deutschem Einkommensteuerrecht zu ermittelnden Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen (Zweitwohnung Schweiz, wöchentliche Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate etc.)
Ob ein Zusammenveranlagung oder getrennete Veranlagung günstiger ist, kann man dann bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009 in 2010 durchrechnen.
Wie sich die Situation in 2010 darstellt, ist anhand Ihrer persönlichen Situation zu ermitteln. Wenn Ihre Ehefrau hier ist Deutschland bleibt und Sie in die Schweiz ziehen, wird sie auf jeden Fall hier veranlagt als Einzelperson. Die Abmeldung allein ist jedoch noch kein Indiz für Ihr Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin hier in Deutschland ist, kann eine unbeschränkte Steuerpflicht möglicherweise doch in Frage kommen. Dabei kommt dann in Deutschland 2010 dann möglicherweise eine Zusammenveranlagung mit der Berücksichtigung Ihrer schweizerischen Einnahmen in Betracht (Progressionsvorbehalt). Wie gesagt, eine pauschale Antwort kann hier nicht als Beratungsergebnis erwartet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben und stehe für eine Nachfrage oder eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Frage unter Berücksichtigung der Möglichkeiten dieses Forums und Ihres Einsatzes.
Im Jahr 2009 sind Sie wegen des Wohnsitzes in Deutschland bis zum Umzug in die Schweiz hier in Deutschland auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig.
Eine Ummeldung für das Jahr 2009 ist daher nicht erforderlich.
Das bedeutet, dass Sie für das Jahr 2009 wie bisher eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben müssen. Die Einnahmen aus der Schweiz sind bei dem Steuertarif zu berücksichtigen, sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei können Sie bei dem Einkommen, das aus der Schweiz herrührt, die nach deutschem Einkommensteuerrecht zu ermittelnden Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen (Zweitwohnung Schweiz, wöchentliche Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate etc.)
Ob ein Zusammenveranlagung oder getrennete Veranlagung günstiger ist, kann man dann bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung 2009 in 2010 durchrechnen.
Wie sich die Situation in 2010 darstellt, ist anhand Ihrer persönlichen Situation zu ermitteln. Wenn Ihre Ehefrau hier ist Deutschland bleibt und Sie in die Schweiz ziehen, wird sie auf jeden Fall hier veranlagt als Einzelperson. Die Abmeldung allein ist jedoch noch kein Indiz für Ihr Ausscheiden aus der unbeschränkten Steuerpflicht. Wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin hier in Deutschland ist, kann eine unbeschränkte Steuerpflicht möglicherweise doch in Frage kommen. Dabei kommt dann in Deutschland 2010 dann möglicherweise eine Zusammenveranlagung mit der Berücksichtigung Ihrer schweizerischen Einnahmen in Betracht (Progressionsvorbehalt). Wie gesagt, eine pauschale Antwort kann hier nicht als Beratungsergebnis erwartet werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben und stehe für eine Nachfrage oder eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin