Steuerliche Belege beim Finanzamt abhandengekommen

20. September 2019 20:44 |
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Steuerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein steuerliches Problem ist wie folgt.

Für das Jahr 2007 habe ich in 2008 eine Einkommensteuererklärung abgegeben mit
Anlagen V, N usw.
Die Einkommensteuererklärung 2007 wurde durch einen Fachanwalt für Steuerrecht
erstellt, der jedoch leider in Ruhestand ist.

Die Einkommensteuer 2007 wurde beschieden, jedoch nur im begrenzten Maß, man
forderte vom FA im großen Stiel Originalbelege wie auch Kopien an.
Der Bescheid wurde aber erstellt, ich denke, normal fragt man doch vom FA vorher
nach den diversen Belege und erst dann erstellt man einen Einkommensteuerbescheid.

Es wurde von dem Fachanwalt fristgemäß Einspruch eingelegt, und die geforderten
Unterlagen im Original wie Kopien dem FA zugesendet.
Es war ein kompletter gefüllter A 4 Ordner mit den entsprechenden geforderten Unterlagen.

Ich fragte zwischenzeitlich einige Male schriftlich beim FA an, jedoch erhielt ich keine Antwort.

Mit Schreiben vom 30.08.2019 teilte mir nun das FA mit, ich zitiere
"Die Einkommensteuerakte 2007 ist unauffindbar, es liegen mir lediglich die elektronisch
abgespeicherten Daten wie Einkommensteuerbescheid 2007 und die Lohnsteuerbescheinigung
2007 vor."

Meine Frage, bin ich nun verpflichtet, das komplette Jahr 2007, ist nun immerhin 12 Jahre her,
wieder für das Finanzamt aufzuarbeiten, von den eingereichten Originalbelege, diese sind ja nun
endgültig weg.
Es kann doch nicht sein, wenn das FA die Unterlagen verschlammpt oder entsorgt haben,
oder was auch immer, ich das Problem habe.

Die Steuererklärung 2007 mit Anlagen zu kopieren, wäre zwar auch aufwendig, aber dieses
wäre möglich, aber die sehr umfangreichen Belege kann ich nicht mehr vorlegen.

Vielleicht gibt es bei solchen Problemen ein höchstrichterliche Urteile oder ähnliches.

Vielen Dank.


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben fristgerecht Ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2007 im Jahre 2008 abgegeben. Offenbar hat das Finanzamt (FA) einige Posten, die Sie steuermindernd geltend gemacht haben (für die also Sie die sog. Darlegungslast hatten) nicht anerkannt und Sie aufgefordert, für diese Ausgaben Belege einzureichen. Dafür wurde Ihnen wahrscheinlich eine Frist (in der Regel vier Wochen) gesetzt.

Nun stellt sich die Frage, warum die Belege nicht innerhalb dieser Frist eingereicht wurden. Sie schreiben, die Erklärung für das Jahr 2007 wurde von einem Fachanwalt für Steuerrecht (also keinem Steuerberater?) eingereicht. Möglicherweise wurde (auch) er dazu aufgefordert, die Belege nachzureichen, wenn er eine sog. Zustellungsvollmacht hatte. Über diese Aspekte kann ich nur spekulieren - es ist aber wohl so gewesen, dass die Belege weder von Ihnen noch von Ihrem Berater eingereicht wurden (und das meine ich natürlich nicht als Vorwurf!).

Nach Ablauf der Frist hat das FA den Einkommensteuerbescheid erlassen, und zwar unter Abzug der von Ihnen beantragten, aber nicht belegten Ausgaben. Daraufhin hat Ihr Anwalt - nach Ihren Angaben - fristgerecht (also innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen) Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Diesen hat er begründet und nunmehr die fehlenden Unterlagen eingereicht, wie Sie schreiben.

Hier stellt sich die Frage, ob Sie oder Ihr Berater ein Schreiben vom FA erhalten haben, dass der Einspruch beim FA eingegangen ist, und zwar bei der sog. Veranlagungsstelle, also der Abteilung des FA, die den Steuerbescheid erlassen hat. Manchmal hilft die Veranlagungsstelle einem Einspruch ab und ändert den Bescheid zu Ihren Gunsten. Meistens aber wird dem Einspruch nicht abgeholfen, sondern er wird an die Rechtsbehelfsstelle abgegeben und dort weiterbearbeitet. Dann erhalten Sie von dort eine Mitteilung, auch über den Namen des Beamten, der den Einspruch bearbeitet.

Sie schreiben nun, dass Sie mehrmals schriftlich beim FA nachgefragt, aber nie eine Antwort erhalten haben. Zusammen mit der Vermutung, dass Sie die besagten üblichen Schreiben vom FA nie erhalten haben (oder Ihr damaliger Berater), muss ich davon ausgehen, dass der Einspruch entweder nie eingelegt wurde oder das FA jedenfalls nie erreicht hat.

Insofern spielt es keine Rolle mehr, wo die eingereichten Unterlagen verblieben sind - leider! Denn die für die Aufbewahrung von Steuerakten geltende Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 147 AO analog) ist inzwischen abgelaufen. Die Steuerakten 2007 existieren nicht mehr, sie wurden - wie es im Fachjargon heißt - "aussortiert".

Zusammen mit den Akten werden Belege übrigens auch nicht aufbewahrt - sie werden dem Steuerpflichtigen zurückgeschickt, sobald sie verarbeitet (oder eingescannt bzw. kopiert) wurden. Sie hätten also den DIN-A-4-Ordner ziemlich bald zurückerhalten - damals. Weil das nun schon so lange her ist, ist längst auch die Verjährung für die Veranlagung 2007 eingetreten (im Regelfall vier Jahre), und der Steuerbescheid für 2007 ist längst bestandskräftig, d. h. kann nicht mehr geändert werden.

Insofern lautet die gute Nachricht, dass Sie nichts mehr umfangreich kopieren und nachliefern müssen, weil es an dem Einkommensteuerbescheid für 2007 nichts mehr ändern würde. Die Auskunft des FA, dass nur noch der damalige Steuerbescheid in elektronisch gespeicherter Form vorliegt, ist das einzige, was das FA noch mitteilen kann.

Noch ein Hinweis: Seit kurzem verlangt das FA ja im Rahmen der elektronischen Veranlagung (ELSTER-Verfahren) die unaufgeforderte Zusendung von Belegen nicht mehr. Nur wenn das FA ausdrücklich Belege anfordert, müssen Sie diese einreichen. Ansonsten gelten alle von Ihnen gemachten Angaben als "glaubhaft gemacht", auch ohne Beleg.



Rückfrage vom Fragesteller 21. September 2019 | 03:12

Sehr geehrte Frau von Dorrien,

es wurde ein Einkommensteuerbescheid 2007 vom Finanzamt erstellt und als Anlage zu diesem Bescheid 2007 mitgeteilt, welche Positionen nicht anerkannt wurden.
Der Fachanwalt für Steuerrecht legte fristgerecht Einspruch ein und übersendete dem FA geforderte Originalbelege wie auch Kopien der zur Einkommensteuererklärung 2007 fehlenden Unterlagen.

Die Einspruchsentscheidung 2007 ist bisher ausgeblieben auch ein berichtigter Einkommensteuerbescheid 2007 wurde vom FA nicht erstellt.

Im Jahre 2007 hatte ich u.a. sechs Immobilien erworben, die entsprechende Grunderwerbsteuer wurde an das FA in 2007 entrichtet, die Anlagen V wurden bei der Veranlagung nicht berücksichtigt.
Des Weiteren hatte ich bei der Anlage N, eine doppelte Haushaltsführung angesetzt, auch diese Werbungskosten wurden bei der Veranlagung 2007 nicht berücksichtigt.

Alle diese Unterlagen u.a. Kaufverträge der Immobilien, Werbungskosten dazu, die aufwendigen Belege zur doppelten Haushaltsführung usw wurden dem FA fristgerecht eingereicht.

Es ist alles zweifelfrei dem FA in Verbindung mit dem Einspruch fristgerecht durch den Fachanwalt für Steuerrecht eingereicht worden.

Ich erwarte aus dieser Tatsache einen berichtigten Einkommensteuerbescheid 2007 oder eine Einspruchsentscheidung für 2007.

Da ich, lt. dem Fachanwalt eine erhebliche Einkommensteuererstattung zu erwarten habe, und dieses bei einer 6 %igen Verzinsung, war für mich nicht erstmal der Druck da, eventuell eine Untätigkeitsklage bei Finanzgericht einzulegen.

Nun klärt sich warum keine Tätigkeit von Seiten des FA ausgeführt wurde, ich ziitiere nochmals "Die Einkommensteuerakte 2007 ist unauffindbar, es liegen mir lediglich die elektronisch abgespeicherten Daten wie Einkommensteuerbeschei 2007 und die Lohnsteuerbescheinigung 2007 vor".

Meine Frage nochmals, bin ich nun verpflichtet das komplette Jahr 2007, ist nun immerhin 12 Jahre her, wieder für das Finanzamt aufzuarbeiten, die Originalbelege diese sind ja nun endgültig weg.
Es kann doch nicht sein, wenn das FA die Unterlagen verschlammpt oder entsorgt haben, oder was auch immer, ich das Problem habe.

Die Steuererklärungen der Jahre 2008-2017 wurde weitgehend entsprechend den Erklärungen beschieden,
auch die der Anlagen V zu der jeweiligen Einkommensteuererklärungen.

Die Steuererklärung 2007 mit Anlagen zu kopieren, wäre zwar aufwendig, aber dieses wäre möglich, aber die sehr umfangreichen Belege kann ich nicht mehr vorlegen.

Vielleicht gibt es bei einem solchen Problem ein höchstrichterliches Urteil oder ähnliches, "Wie Treu und Glaube", ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses bisher einmalig ist, das Belege beim Finanzamt verschwinden.

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. September 2019 | 08:55

Sehr geehrter Fragesteller, ich kann Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen, aber nach allem, was Sie - auch in Ihrer ergänzenden Nachfrage - vortragen, kann ich nichts anderes sagen als das, was ich bereits in meiner Antwort geschrieben habe. Hauptproblem ist die Nachweismöglichkeit Ihres Vortrages. Kann jemand bezeugen, dass der Einspruch sowie die Unterlagen beim FA eingereicht wurden? Es erscheint mir - und ich war lange Jahre in der Finanzverwaltung tätig - absolut unwahrscheinlich, dass das FA Ihren Einspruch einfach ignoriert haben soll. Es würde, wie gesagt, mit einem Schreiben an Sie bestätigen, dass der Einspruch beim FA eingegangen ist. Haben Sie solch ein Schreiben je erhalten? Es ist ja nun mehr als 10 Jahre her, das ist ein Problem. Ich kann Ihnen nur anbieten, an das FA heranzutreten und anzufragen, was damals geschehen sein mag. Das wäre die einzige Möglichkeit, überhaupt etwas in dieser Sache herauszufinden. Sie können mich dazu gerne über meine Kanzlei kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen! EvD

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