21. Oktober 2024
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11:26
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie können die Spende auch ohne Spendenbescheinigung in der Steuererklärung angeben. Hintergrund ist, dass die Belege nicht mehr übersendet werden müssen, da grundsätzlich nur eine Belegvorhaltepflicht besteht. Das bedeutet, Sie müssen die Belege auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen können.
Das bedeutet für Sie praktisch, Sie können die Steuererklärung abgeben und müssen sich zugleich um die Spendenbescheinigung kümmern, da der Überweisungsbeleg nicht ausreicht.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
21. Oktober 2024 | 14:48
Danke Herr Braun,
das bedeutet im besten Fall geht das ohne Nachfrage zum Spendenbescheid seitens des Finanzamts einfach so durch oder im schlechtesten Fall wird nachgehakt, richtig?
Danke und VG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. Oktober 2024 | 15:16
Sehr geehrter Fragesteller,
dies ist korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt