eine gesetzliche Regelung, welche die Einhaltung von Mittags-, Abend- oder Sonn- und Feiertagsruhe in Wohnungen schützt, gibt es in Niedersachsen nicht (mehr). Nur noch in Kurorten dürfen die Gemeinden entsprechende Satzungen beschließen.
Durch eine Hausordnung können entsprechende Ruhezeiten zwar für die Mieter verbindlich geregelt werden, Voraussetzung ist für den jeweiligen Mieter jedoch, daß die Hausordnung auch Bestandteil des Mietvertrages wurde. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Ihnen die Hausordung bei Abschluß des Mietvertrages zur Kenntnis gebracht wurde. Der Vermieter hätte diese Kenntnisnahme zu beweisen.
Ich rate allerdings davon ab, die Toleranz Ihrer Nachbarn zu „erzwingen". Zunächst sollten Sie versuchen, Ihrem Nachbarn freundlich zu erläutern, daß und warum Sie sich nicht immer an den Zeitrahmen der Hausordnung halten können.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Vasel,
danke für die klare Antwort.
Ich habe einen unterschriebenen Brief mit Datum und Adresse von meinem Vermieter gekriegt, in dem er angibt, dass mir die Hausordnung nach dem ersten Beschwerdebrief des Nachbarn zugeschickt wurde.
Die einzige Unterschrift, die ich gemacht habe, ist auf dem Mietvertrag, der von einer Immobilienagentur gedruckt wurde, und wo, wie gesagt, nur die gesetzlichen Ruhezeiten (13-15 Uhr, 22-06 Uhr, jeden Tag) geschrieben wurden. Diese Ruhezeiten einhalten wir immer vollständig.
Reicht das aus, um zu zeigen, dass ich die Hausordnung nicht akzeptiert habe? Ist das nachträglich einführens von Hausordnungen erlaubt?
Ich kann natürlich wieder mit dem Nachbarn reden (was ich auch getan habe, ohne Ergebnis); Das wichtige für mich ist, dass der Vermieter wegen der Beschwerden meinen Vertrag nicht kündigen darf.
Danke nochmals
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie gesagt, würde die Hausordnung für Sie nur gelten, wenn Sie diese bereits bei Abschluß des Mietvertrages kannten und der Mietvertrag auf die Hausordnung hinweist.
Nach Ihren Angaben ist das nicht der Fall, die Hausordnung gilt also für Sie nicht.
Hausordnungen können grundsätzlich nicht nachträglich einseitig vom Vermieter eingeführt werden.
Um ganz sicher zu gehen, sollte der Wortlaut des Mietvertrages und etwaiger Anlagen überprüft werden. Ich kann das für Sie erledigen, wenn Sie mir den Mietvertrag an anwalt@ra-vasel.de übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt