Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
1.
Ihre Eltern werden einen Sozialhilfeantrag stellen müssen. Ihr Vater wird sein Einkommen, also die Renten, zur Deckung der Heimkosten einsetzen müssen. Sein Sparvermögen bleibt als Schonvermögen unangetastet, da einer über 60jährigen Person grundsätzlich € 2600 verbleiben dürfen. Ihre Mutter wird ihr über diesem Wert liegendes Vermögen aufbrauchen müssen.
Das Bundessozialgericht hat am 06.09.2007 (Az. B 14/7b AS 66/06 R) entschieden, dass die Wertgrenze für Kraftfahrzeuge von “Hartz IV”-Empfängern bei € 7500 liegt, unter diesem Grenzwert sei der PKW angemessen und nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Sollte das Amt den Verkauf des PKW fordern, dürfte sich hiergegen ein Widerspruch lohnen, da eine andere Behandlung von Grundsicherungsempfängern eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen würde.
2.
Der Heimbewohner hat nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in den §§ 1601 ff. einen Unterhaltsanspruch gegen Verwandte in gerader Linie, also gegen Sie als Sohn. Ihre Ehefrau ist Ihrem Vater gegenüber nicht unterhaltspflichtig, so dass sie ihr Vermögen nicht einsetzen muss. Da in Ihrer Beziehung Sie das höhere Einkommen erzielen, ist hier kein Raum für eine sog. „verdeckte Schwiegerkindhaftung“. Ich unterstelle, dass die mitgeteilten Verdienste Bruttowerte sind – aber auch im Nettobereich dürfte unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehalts (mindestens € 1250) kein Raum für Unterhaltsansprüche aus übergeleitetem Recht von Amtsseite bestehen. Das Einkommen Ihrer Ehefrau ist ja sehr niedrig und Sie schulden ihr zu allererst Ehegattenunterhalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für ihre Antwort!
Eine kurze Nachfrage: Habe heute vormittag telefonisch vom Sozialamt erfahren, das nur mein Vater Sozialhilfe beantragen muß (zuschuß für das Pflegeheim) und meiner Mutter ein Teil seiner Rente zukommen wird zum Leben.
Wie sieht das denn dann mit dem Sparvermögen meiner Mutter aus?Sie besteht darauf, daß als Sterbegeld, also für Beerdigung, zu behalten. Alle Geldangaben sind Nettoangaben, auch von meiner Frau und mir. Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
verzeihen Sie bitte, dass ich erstz jetzt zu Ihrer Nachfrage komme. Diese stellt aber eine neue Frage dar, so dass diese nach den Nutzungsbedingungen von frag-einen-anwalt.de für Anwälte nicht beantwortet werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt