22. Oktober 2004
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00:07
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
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folgende Umzugskosten werden erstattet:
Es handelt sich bei Umzugskosten um einmalige Leistungen, die rechtzeitig vor (!) einem Vertragsabschluss beantragt werden müssen. HIer sollte man die Einzelheiten beim Sozialamt erfragen.
Zu den Umzugskosten gehören:
Beförderungskosten durch eine Speditionsfirma (hier wird die Vorlage von 2-3 Angeboten verlangt) ;
Renovierungskosten, die in der alten Wohnung anfallen, sofern der Mieter gem. Mietvertrag dafür aufkommen muß;
Inserate für Wohnungsgesuche am neuen Wohnort ;
Fahrtkosten mit öffentl. Verkehrsmitteln, um Wohnungen am neuen Wohnort zu besichtigen (es müssen mehrere Termine an einem Tag vereinbart werden);
Evtl. Übernachtungskosten inf. Wohnungsbesichtigung, wenn Hin- und Rückreise an einem Tag nicht zu schaffen sind;
Übernahme der Mietkaution, evtl. Maklergebühren für die neue Wohnung ;
Beihilfe für Einrichtungsgegenstände (z.B.: Gardinen, Bodenbeläge).
Wichtig:
Vor (!) dem geplanten Umzug ist das Sozialamt rechtzeitig zu informieren, damit sich die Sozialämter am alten und neuen Wohnort über die Erstattung der Umzugskosten abstimmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille