18. Februar 2015
|
13:20
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Dieses Recht umfasst auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Wenn Sie sich mit dem Kindesvater nicht über den zukünftigen Aufenthalt der Kinder einigen können, müssen Sie eine familiengerichtliche Entscheidung herbeiführen. Eine solche Entscheidung kann auch zunächst als einstweilige Anordnung ergehen, damit Sie mit den Kindern umziehen können. Ein solches Verfahren im eiligen Rechtsschutz dauert in der Regel maximal 4 bis 6 Wochen.
Ein Hauptsacheverfahren, in dem dann eine endgültige Entscheidung über den Aufenthalt der Kinder getroffen wird, kann dagegen einige Monate dauern.
Es hilft aber alles nichts: Wenn Sie mit dem ebenfalls sorgerechtigten Vater sich nicht einigen können, ist eine Entscheidung des Gerichts der einzige Weg.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht