Sehr geehrter Fragensteller,
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Vorweg: Etwas unverständlich ist die Tasache, dass Sie als Privatperson über einen gewerblichen DSL-Anschluss verfügen.
Zu 1. Grundsätzlich sind Sie durch Ihren Vertrag mit Arcor verpflichtet, diesen über den vereinbarten Zeitraum zu erfüllen. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich durch Ihren Umzug nicht begründet. Der Umzug fällt schließlich in Ihren persönlichen Risikobereich, auf den Arcor keinen Einfluss hat. Die Arcor obliegende Leistung kann auch am neuen Wohnort durch Arcor erfüllt werden. Die Tatsache, dass der neue Wohnort bereits über einen DSL-Anschluss verfügt, ändert hieran nichts. Nach meiner Rechtsauffassung haben Sie daher leider den Tarif bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu zahlen.
Zu 2. Nach den obigen Ausführungen ist Ihre Verhandlungsposition alles andere als stark. Aufgrund dessen empfehle ich Ihnen, Arcor den Sachverhalt sachlich zu verdeutlichen, ohne dabei in ein Extrem zu fallen. Also weder jammern noch agressiv werden. Als letztes Verhandlungsmittel käme vielleicht eine Einmalzahlung in Betracht. Bieten Sie dem Mitarbeiter an (nur für den Fall, dass alles andere nicht wirkt), eine einmalige Zahlung von Summe x (100,- €?) zu leisten, um den Vertrag vorzeitig beenden zu können. Manche Anbieter gehen aus Kulanz auf solche Angebote ein.
Zu 3. Meines Erachtens nicht (wie zu Ziffer 1.).
Zu 4. Der Anwalt vor Ort ist nicht durch dieses Forum zu ersetzen. Sollten Sie mit dem Telefonat nichts erreichen, kann ich Ihnen nur empfehlen, die Sache mit einem Rechtsanwalt konkreter zu erörtern. Bei Durchsicht der Unterlagen könnte sich die ein oder andere Lösung eventuell doch noch finden lassen.
Zu 5. Der Mitarbeiter der Firma Arcor hat Ihnen die Kündigung zum 01.10.2007 akzeptiert. Insofern steht Arcor auch keine Leistung mehr für den Monat Oktober zu. Wackelig könnte hierbei aber die Beweisführung werden. Zwar werden Sie wahrscheinlich die Aussage des Mitarbeiters noch immer von der Mailbox abrufen können. Im Falle des Bestreitens könnte es hier jedoch Probleme geben. Riskieren Sie hier nichts. Lassen Sie sich daher zunächst die Kündigung des Telefonanschlusses schriftlich bestätigen. Anschließend können Sie den Betrag zurückbuchen bzw. zurückzahlen lassen. Achten Sie aber darauf, ob es sich bei der letzten Abbuchung wirklich um die Gebühr für den Maonat Oktober und nicht für September handelt. Meines Wissens werden die Gebühren nämlich nicht im Voraus, sondern im Nachhinein abgebucht.
Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort auf Ihre Frage geben.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt
die Beantwortung Ihrer Frage erfolgt auf Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen. Meine Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Orientierung, da das Weglassen oder Hinzufügen von Details zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich. Die Beantwortung Ihrer Frage im Rahmen dieser Plattform kann daher nicht die Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
Zur Sache:
Vorweg: Etwas unverständlich ist die Tasache, dass Sie als Privatperson über einen gewerblichen DSL-Anschluss verfügen.
Zu 1. Grundsätzlich sind Sie durch Ihren Vertrag mit Arcor verpflichtet, diesen über den vereinbarten Zeitraum zu erfüllen. Ein Sonderkündigungsrecht sehe ich durch Ihren Umzug nicht begründet. Der Umzug fällt schließlich in Ihren persönlichen Risikobereich, auf den Arcor keinen Einfluss hat. Die Arcor obliegende Leistung kann auch am neuen Wohnort durch Arcor erfüllt werden. Die Tatsache, dass der neue Wohnort bereits über einen DSL-Anschluss verfügt, ändert hieran nichts. Nach meiner Rechtsauffassung haben Sie daher leider den Tarif bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu zahlen.
Zu 2. Nach den obigen Ausführungen ist Ihre Verhandlungsposition alles andere als stark. Aufgrund dessen empfehle ich Ihnen, Arcor den Sachverhalt sachlich zu verdeutlichen, ohne dabei in ein Extrem zu fallen. Also weder jammern noch agressiv werden. Als letztes Verhandlungsmittel käme vielleicht eine Einmalzahlung in Betracht. Bieten Sie dem Mitarbeiter an (nur für den Fall, dass alles andere nicht wirkt), eine einmalige Zahlung von Summe x (100,- €?) zu leisten, um den Vertrag vorzeitig beenden zu können. Manche Anbieter gehen aus Kulanz auf solche Angebote ein.
Zu 3. Meines Erachtens nicht (wie zu Ziffer 1.).
Zu 4. Der Anwalt vor Ort ist nicht durch dieses Forum zu ersetzen. Sollten Sie mit dem Telefonat nichts erreichen, kann ich Ihnen nur empfehlen, die Sache mit einem Rechtsanwalt konkreter zu erörtern. Bei Durchsicht der Unterlagen könnte sich die ein oder andere Lösung eventuell doch noch finden lassen.
Zu 5. Der Mitarbeiter der Firma Arcor hat Ihnen die Kündigung zum 01.10.2007 akzeptiert. Insofern steht Arcor auch keine Leistung mehr für den Monat Oktober zu. Wackelig könnte hierbei aber die Beweisführung werden. Zwar werden Sie wahrscheinlich die Aussage des Mitarbeiters noch immer von der Mailbox abrufen können. Im Falle des Bestreitens könnte es hier jedoch Probleme geben. Riskieren Sie hier nichts. Lassen Sie sich daher zunächst die Kündigung des Telefonanschlusses schriftlich bestätigen. Anschließend können Sie den Betrag zurückbuchen bzw. zurückzahlen lassen. Achten Sie aber darauf, ob es sich bei der letzten Abbuchung wirklich um die Gebühr für den Maonat Oktober und nicht für September handelt. Meines Wissens werden die Gebühren nämlich nicht im Voraus, sondern im Nachhinein abgebucht.
Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort auf Ihre Frage geben.
Für eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts empfehle ich, die Rechtslage mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens konkreter zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass hierbei weitere Kosten entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maurice Moranc
Rechtsanwalt