Sonderbedarf und Anpassung des Kindesunterhaltes

23. Oktober 2006 16:45 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin seit Ende 1997 geschieden. Wir haben gemeinsam das Sorgerecht für unsere beiden Kinder (Tochter 13 Jahre/Sohn im Dezember 16 Jahre). Mitte 1998 bin ich mit meinem Ex-Mann einen gerichtlichen Vergleich –der tituliert wurde- bezüglich des Kindes- und des Geschiedenunterhaltes eingegangen.
Die (DM) Beträge setzten sich –bei einem bereinigten Nettoeinkommen meines Ex-Mannes von 3000,- DM wie folgt zusammen:
Sohn 375,-DM
Tochter 289,-DM
Mein Unterhalt 436,-DM

Ab 01.01.2001 verzichtete ich ab sofort auf meinen anteiligen Unterhalt, da ich ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnahm.
Mein monatlicher Nettoverdienst bei einer 30-Stunden/Woche liegt bei 1270,- Euro.
Bezüglich des Unterhaltes für die Kinder einigten wir uns einvernehmlich auf 400,- Euro monatlich. Zwischenzeitlich beschlossen wir eine weitere Erhöhung auf 450,-Euro/mtl. und
seit November 2003 auf 500,-monatlich.

Ich habe in den ganzen Jahren keine weiteren Gelder oder Sonderzahlungen von ihm verlangt. Wir wohnen 160 KM voneinander entfernt und ich habe bei jedem 2. Besuch die Kinder zu ihm gefahren.

Seit Dezember 2005 befindet sich meine Tochter in kieferorthopädischer Behandlung, wobei die Krankenkasse keinen Cent für die Zahnspange dazu bezahlt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 3800,- Euro. Zwar nicht ganz ohne zu jammern- aber immerhin- willigte er ein, die Hälfte der Summe zu übernehmen. Nach ein 1xZahlung meinerseits im Dezember 2005 von 1000,- und weitere 9 Raten zu je 100,- Euro war ich mit meiner Zahlung im September 2006 fertig. Ab Oktober 2006 sollte er nun bezahlen. Nun jedoch folgendes Problem:
Der Kieferorthopäde bietet seine Leistung jedoch nur gegen Einwilligung zum Lastschriftverfahren an. Mein Ex-Mann weigert sich eine Einzugsermächtigung abzugeben und verlangt dessen Kontonummer. Der Kieferorthopäde verweigert jedoch die Bekanntgabe der Kontonummer mit der Begründung, dass er mit mir einen Vertrag abgeschlossen habe und es ihm egal sei, wie ich mich mit meinem Ex-Mann einige. Daraufhin schlug ich meinem Ex-Mann vor, die Zahlung auf mein Konto zu leisten und ich ihm ein Schriftstück gebe, in dem ich die Sonderzahlung für die Zahnspange bestätige. Auch das möchte er nicht. Er ist nun so wütend und möchte mit mir noch nicht mal mehr telefonisch reden. Er lässt über die Kinder ausrichten, dass wenn er keine Kontonummer bekommt auch keine Zahlung stattfinden wird.

Also gehen die monatlichen Raten von 100,- Euro weiter von meinem Konto ab.

Nun meine Frage an Sie: Lohnt es sich einen Anwalt aufzusuchen und auf die Sonderzahlung zu bestehen? Ist es ebenfalls ratsam eine Verdienstauskunft zu verlangen und evtl. die Höhe des Kindesunterhaltes anzupassen?
In Anbetracht der entstehenden Kosten eines Anwaltes, würde ich gerne die Aussicht auf Erfolg vorab von Ihnen prüfen lassen.

Vielen Dank im voraus!
23. Oktober 2006 | 17:46

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

grundsätzlich besteht der Anspruch auf die Kostenbeteiligung. Es handelt sich dabei um sogenannten Sonderbedarf.

Diese ist dann der Fall, wenn es sich bei den Kosten um einen wesentlich Betrag handelt. Davon ist hier auszugehen, da die Kosten nicht unerheblich sind.

Der Vater muss also zur Zahlung der anteiligen Kosten aufgefordert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch zum Ausdruck bringen, dass das Verhalten des Arztes etwas befremdlich ist.

Aber letztendlich ändert es nichts and er Tatsache, dass Sie von dem Kindesvater die Kosten erstattet bekommen können.

Da die letzte Unterhaltserhöhung 3 Jahre zurückliegt haben Sie das Recht Auskunft über die Einkommensverhältnisse des Kindesvaters zu verlangen. Dazu ist er auch verpflichtet.

Sie sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen, der zum einen den Sonderbedarf einfordert und auch den Kindesvater zur Auskunft auffordert.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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