Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Ein Volljähriger der sich nicht in der Ausbildung oder einer schulischen Weiterbildung befindet muss grundsätzlich selbst für sein Einkommen sorgen. Tut er dies grundlos nicht, hat er keinen Unterhaltsanspruch. Inwiefern eventuell eine krankheitsbedingte Störung vorliegt (Drogen Abhängigkeit) die zu einem Unterhaltsanspruch führt, kann nicht beurteilt werden.
Angenommen er wäre unterhaltsberechtigt müssten Sie anhand Ihres Einkommens ca. 400 € Unterhalt zahlen. Entscheidend für die genaue Höhe ist auch das Einkommen der Kindesmutter.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Die Kindesmutter ist in einer Ausbildung, bekommt Hartz 4 aufstockend. Er ist gesund soweit, will eine ambulante Drogentherapie machen. Er kann arbeiten nur mit der Umsetzung klappt es nicht. Wie gesagt habe ihm 2 Ausbildungen besorgt und diese wurden beendet.
Danke für Ihre Antwort.
Muß ich für August Unterhalt zahlen wenn er Ende August 18 wird. Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Kindesmutter kein eigenes Einkommen hat bleibt es bei meiner Antwort was die Höhe des Unterhalts betrifft.
Wenn der Sohn es "nur nicht hinbekommt" oder "keinen Bock hat" sind Sie nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Sobald er aber eine Ausbildung aufnimmt, lebt die Unterhaltsverpflichtung wieder auf solange er die Ausbildung ernsthaft betreibt.
Bei bereits 2 abgebrochenen Ausbildungen ist auch fraglich ob Sie noch eine dritte finanzieren müssen. Meines Erachtens ist dies der Fall. Jedenfalls einen vierten Versuch werden Sie aber wohl nicht mehr unterstützen müssen (es sei denn es kommt wieder der Aspekt Krankheit dazu).
Unterhalt ist taggenau zu zahlen. Das heißt, der Unterhalt muss im August nur noch anteilig bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt