5. Dezember 2013
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18:25
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kosten für die OGS werden keinen Mehrbedarf darstellen, da diese Kosten (z.B. Essenskosten) bereits durch bereits gezahlten Unterhalt abgedeckt sind. Im Übrigen dürfte der Besuch der OGS von der Kindesmutter begründet werden, wenn diese arbeitstätig ist. Dafür kann aber der Kindesvater nichts.
Ich sehe also kaum Chancen, den Kindesvater zur anteiligen Zahlung zu verpflichten - auch wenn er sehr gut verdient.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht