ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
1. Zunächst handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um Modernisierungen i. S. d. § 559 BGB, so dass die Möglichkeit der Mieterhöhung eröffnet ist.
2. Bei den 40.000,00 EUR handelt es sich um zinsverbilligtes Darlehen aus öffentlichen Haushalten (vgl. § 559 a Abs. 3 Satz 2 BGB), so dass der Erhöhungsbetrag (11 %) sich verringert (vgl. § 559 a Abs. 2 Satz 1 BGB) und zwar um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem ermäßigten Zinssatz und dem marktüblichen Zinssatz für den Ursprungsbetrag des Darlehens (§ 559 a Abs. 2 Satz 2 BGB).
3. Ihre Rechnung ist so richtig. Da die Modernisierungsmaßnahmen in mehr als einer Wohnung durchgeführt werden, sind die Kosten entsprechend der Wohnwerterhöhung auf die einzelnen Wohnungen umzulegen.
Da dieses Forum nur eine erste Orientierung geben kann und in Ihrem Fall Einzelheiten und technische Details sowie wichtige Formvorschriften zu beachten sind, vgl. z. B. §§ 554, 559b BGB, rate ich Ihnen, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Im Rahmen der Nachfragefunktion und natürlich auch für die weitere Vertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Hallo,
vielen Dank für die wirklich rasche Beantwortung meiner Frage.
Ich habe da allerdings noch eine zusätzliche Frage.
Können mir die Mieter vorschreiben, dass ich den benötigten Kreditbetrag über die KfW Bank mit 1% Zinssatz finanziere od. kann ich den Betrag auch über eine beliebige Bank mit einem marktüblichen Kreditzins, z.B. 4,5% finanzieren.
Die Frage stellt sich mir, da ich ja bei einem marktüblichen Zins die vollen Kosten umlegen kann, während der Kreditbetrag über die KfW Bank, wie von Ihnen beschrieben, anteilsmäßig verrechnet würde.
Muss eigentlich Derjenige, welcher die größere Wohnung hat auch anteilsmäßig mehr zu den Modernsierungsmaßnahmen bezahlen.
Für eine abschließende und rasche Beantwortung meiner Anfrage währe ich Ihnen sehr dankbar.
MfG.
LuBaker
Generell können Kapitalbeschaffungskosten zur Finanzierung von Modernisierung nicht auf die Mieter umgewälzt werden. Sie stünden also nicht besser, wenn Sie ein Darlehen zum marktüblichen Zins erhalten würden. Im Ergebnis stehen Sie genauso da, als wenn Sie ein Darlehen zu marktüblichem Zins erhalten würden. Die Zinsvergünstigung kommt im Ergebnis nur den Mietern zu Gute.
Die Kosten der Modernisierung wird regelmäßig nach der Wohnungsquadratmeterzahl verteilt.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen abschließend klären.
Mit freundlichen Grüßen
Timm