Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
1. **Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar**: Sie können eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat oder parteiisch handelt. Dies könnte dazu führen, dass seine Vorgesetzten die Angelegenheit überprüfen.
2. **Akteneinsicht**: Um Zugang zu der Videoaufnahme Ihrer Aussage zu erhalten, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der Akteneinsicht beantragen kann. Ein Anwalt kann überprüfen, ob Ihre Aussage korrekt protokolliert wurde und ob es Abweichungen gibt.
3. **Erneute Beweissicherung**: Wenn Sie neue Beweise oder Zeugen finden, die Ihre Vorwürfe stützen, können Sie versuchen, das Verfahren wieder aufnehmen zu lassen. Dies könnte durch die Unterstützung eines Anwalts erleichtert werden, der Ihnen hilft, die Beweise zu sammeln und zu präsentieren.
4. **Verleumdungsvorwürfe**: Bezüglich der Anzeige wegen Verleumdung und anderer Vorwürfe sollten Sie ebenfalls rechtlichen Beistand suchen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, sich gegen diese Vorwürfe zu verteidigen und zu prüfen, ob es sich um einen Einschüchterungsversuch handelt.
5. **Öffentlichkeitsarbeit**: Während es verständlich ist, dass Sie auf Ihre Situation aufmerksam machen möchten, sollten Sie darauf achten, keine rechtlichen Grenzen zu überschreiten, insbesondere in Bezug auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen.
6. **Ermittlung der Versetzung**: Informationen über die Versetzung des Lehrers könnten durch eine Anfrage bei der Schulbehörde oder durch rechtliche Schritte erlangt werden, wobei der Datenschutz zu beachten ist. Ein Anwalt könnte hier ebenfalls unterstützen.
Ich hoffe das hilft erstmal. Alles Gute!
Guten Tag Herr Schulze,
zu 1.: Ich kann mir ausrechnen, was eine Aufsichtsbeschwerde bringt, nämlich gar nichts. Gibt es denn keine andere Möglichkeit? Könnte z.B. eine Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft mehr Handlungsdruck erzeugen?
Zu 3.: Wie ich geschildert habe, wird durch den (nicht) ermittelnden Kripobeamten die Beweisaufnahme behindert. Ohne Zeugen/Überlebende keine Beweise. Ich habe jedoch Indizien geliefert, die völlig ignoriert werden. Wenn ich weder weiß, wo der pädokriminelle Lehrer vorher tätig war, noch um Hinweise aus der Bevölkerung bitten darf - wegen Verleumdung, übler Nachrede - kann ich auch keine Beweise liefern. Wie soll ich unter solchen Bedingungen Zeugen ausfindig machen? Was sollte da ein Anwalt bewirken können?
Zu 4.: Nach meinem Verständnis ist eine Verurteilung wegen Verleumdung ausgeschlossen. Bitte begründen Sie, wie bewiesen werden soll, dass ich absichtlich die Unwahrheit sage. Ich gehe nicht aus Spaß an der Freude zur Kripo, um den sexuellen Kindesmissbrauch seitens des pädokriminellen Lehrers zur Anzeige zu bringen und mich stundenlang ausquetschen zu lassen - mich retraumatisieren zu lassen! - um am Ende als Lügner sowie Denunziant dazustehen - zum 2. Mal! Ich habe den Namen nicht veröffentlicht. Das einzige, was ich für wahrscheinlich halte, ist eine Verurteilung wegen übler Nachrede.
6. Sie können sich doch denken, dass das zuständige Schulamt nicht kooperiert. Inwieweit kann ein Anwalt durchsetzen, dass ich an die benötigte Information komme? Ist Datenschutz wichtiger, als ein Verbrechen aufzuklären? Ich muss doch nur wissen, an welchen Schulen der pädokriminelle Lehrer tätig war, um Zeugen ausfindig machen zu können. Das Problem ist auch, dass ich nicht weiß, ob er von einem Bundesland zum anderen gezogen ist. Hilft mir das neue ,,Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" hier weiter?
Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Und die Frage ist auch, ob ich nicht lieber einen Privatermittler oder die Presse einschalten sollte.
Gruß
Überlebender
1. **Dienstaufsichtsbeschwerde und Generalstaatsanwaltschaft**: Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kriminalhauptkommissar könnte in der Tat wenig bewirken, wie in den Dokumenten angedeutet wird. Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft könnte mehr Druck erzeugen, da diese übergeordnete Behörde bei der Staatsanwaltschaft ist und bei Verdacht auf Fehlverhalten oder unzureichende Ermittlungen eingreifen kann.
2. **Beweisaufnahme und Zeugenfindung**: Die Herausforderung, Zeugen zu finden, ist verständlich. Ein Anwalt könnte helfen, indem er rechtliche Schritte einleitet, um Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen könnten, Zeugen zu finden. Dies könnte durch gerichtliche Anordnungen geschehen, die bestimmte Informationen von Behörden verlangen. Ein Anwalt könnte auch prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, die Öffentlichkeit auf Ihre Suche nach Zeugen aufmerksam zu machen, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten.
3. **Verleumdung und üble Nachrede**: Eine Verurteilung wegen Verleumdung setzt voraus, dass Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie wissentlich falsche Tatsachen behauptet haben. Wenn Sie in gutem Glauben gehandelt haben und keine falschen Tatsachen verbreitet haben, ist eine Verurteilung unwahrscheinlich. Üble Nachrede könnte jedoch ein Thema sein, wenn die Aussagen geeignet sind, den Ruf einer Person zu schädigen, auch wenn sie nicht öffentlich gemacht wurden.
4. **Datenschutz und Schulamt**: Der Datenschutz kann in der Tat ein Hindernis sein, um Informationen über den Lehrer zu erhalten. Ein Anwalt könnte jedoch prüfen, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, diese Informationen im Rahmen eines Verfahrens zu erhalten. Das neue Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt könnte in bestimmten Fällen helfen, indem es den Zugang zu Informationen erleichtert, die zur Aufklärung von Straftaten notwendig sind.
5. **Finanzielle Unterstützung**: Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, könnten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Diese Unterstützung wird Personen gewährt, die sich die Kosten eines Verfahrens nicht leisten können.
6. **Privatermittler oder Presse**: Die Einschaltung eines Privatermittlers oder der Presse könnte helfen, mehr Aufmerksamkeit auf Ihren Fall zu lenken und möglicherweise Zeugen zu finden. Dies sollte jedoch sorgfältig abgewogen werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Alles Gute für Ihren weiteren Weg.