Sehr geehrter Fragesteller,
auch wenn in diesem Forum 20 Euro das Mindestgebot für eine Frage ist, von Ihnen jedoch 6 Fragen gestellt werden, will ich aus Kulanz dennoch antworten aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Frage 1:
Das Strafmaß hängt davon ab, ob es sích um den ersten Verstoß handelt und von den örtlichen Gegebenheiten. 16.000 Euro sind aber relativ massiv, bei Ersttätern dürften Sie aber dennoch mit einer Geldstrafe davonkommen, für den Beauftragten sollte es ebenfalls bei einer höheren Geldstrafe verbleiben.
Im Arbeits- und Zivilrecht gibt es keine Strafe.
Frage 2:
Der Brief beweist die Tätigkeit. Sie haben dies auch gewusst nach Ihrer Schilderung.
Frage 3:
Eine Rechnung im Nachhinein nützt nichts; Sie dürfen nur den Auftrag an einen "legalebn" Handwerker erteilen.
Frage 4:
500 Euro erscheinen angesichts des möglichen Ärgers und der zu erwartenden Strafen als sicher viel geringerer "Schaden".
Frage 5:
Natürlich ist es immer besser und wirkt sich günstig aus, wenn Sie Selbstanzeige erstatten, bevor gegen Sie ermittelt wird.
Frage 6:
Eine gütliche Regelung mit dem Handwerker ist in jedem Fall die für beide Beteiligten günstigste Lösung.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
auch wenn in diesem Forum 20 Euro das Mindestgebot für eine Frage ist, von Ihnen jedoch 6 Fragen gestellt werden, will ich aus Kulanz dennoch antworten aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Frage 1:
Das Strafmaß hängt davon ab, ob es sích um den ersten Verstoß handelt und von den örtlichen Gegebenheiten. 16.000 Euro sind aber relativ massiv, bei Ersttätern dürften Sie aber dennoch mit einer Geldstrafe davonkommen, für den Beauftragten sollte es ebenfalls bei einer höheren Geldstrafe verbleiben.
Im Arbeits- und Zivilrecht gibt es keine Strafe.
Frage 2:
Der Brief beweist die Tätigkeit. Sie haben dies auch gewusst nach Ihrer Schilderung.
Frage 3:
Eine Rechnung im Nachhinein nützt nichts; Sie dürfen nur den Auftrag an einen "legalebn" Handwerker erteilen.
Frage 4:
500 Euro erscheinen angesichts des möglichen Ärgers und der zu erwartenden Strafen als sicher viel geringerer "Schaden".
Frage 5:
Natürlich ist es immer besser und wirkt sich günstig aus, wenn Sie Selbstanzeige erstatten, bevor gegen Sie ermittelt wird.
Frage 6:
Eine gütliche Regelung mit dem Handwerker ist in jedem Fall die für beide Beteiligten günstigste Lösung.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt