23. März 2023
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10:59
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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von einer Herabstufung ist angesichts der dargelegten Erkrankungen derzeit nicht auszugehen. Entscheidend ist zwar nicht die Erkrankung als solche, sondern die damit einhergehenden Einschränkungen. Diese sind bei Ihnen erheblich, was sich auch schon in den Merkzeichen ausdrückt.
Darüber hinaus zeigt auch die Feststellung des GdB als unbefristet, dass auch die Behörde von erheblichen Beeinträchtigungen ausgeht, die den GdB rechtfertigen.
Gänzlich ausgeschlossen ist eine Herabstufung aber nicht. Sollte sich in Zukunft einmal zeigen, dass Ihre Einschränkungen zur Teilhabe am Leben abgenommen haben, ist auch eine Herabstufung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle