Schwerbehinderung Runterstufung

| 23. März 2023 10:19 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag, ich bin behinderte Person mit GdB 100 und Merkzeichen B; G; aG. Ausweis ist unbefristet.
Mit COPD IV nach Gold, 2G HKH, Chronische Schmerzen der Wirbelsäule, Psychische Störungen und Hüftgelenke-chronische Schmerz Syndrom. Die Aussichten für Verbesserung des Zustands der Gesundheit sind nicht gegeben. Kann die Versorgung mich runter stufen?
23. März 2023 | 10:59

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

von einer Herabstufung ist angesichts der dargelegten Erkrankungen derzeit nicht auszugehen. Entscheidend ist zwar nicht die Erkrankung als solche, sondern die damit einhergehenden Einschränkungen. Diese sind bei Ihnen erheblich, was sich auch schon in den Merkzeichen ausdrückt.

Darüber hinaus zeigt auch die Feststellung des GdB als unbefristet, dass auch die Behörde von erheblichen Beeinträchtigungen ausgeht, die den GdB rechtfertigen.

Gänzlich ausgeschlossen ist eine Herabstufung aber nicht. Sollte sich in Zukunft einmal zeigen, dass Ihre Einschränkungen zur Teilhabe am Leben abgenommen haben, ist auch eine Herabstufung möglich.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 25. März 2023 | 08:58

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