Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Kindergeld bekommen auch volljährige Schwerbehinderte über 25 Jahren, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
So lange Ihr Betreuter in der Lage ist, Tätigkeiten zu verrichten.
Bei einem Grad der Behinderung 50 v. H. oder mehr müssen besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (FG Niedersachsen Urt. v. 27. 6. 2012).
Der allgemeine Arbeitsmarkt bedeutet sämtliche möglichen Tätigkeiten.
Somit führt der Verzicht nicht zur Gwährung von Kindergeld.
Die Behinderung muss ursächlich sein für das Unvermögen überhaupt irgendwie tätig werden zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.11.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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